Der Imam, große Gelehrte und Muhaddith, Mahmūd Ibn Muhammad Ibn Ahmad Ibn Khattāb Al-Subkīy Al-Azharī, Author von Al-Manhal Al-’Athb Al-Mawrūd Sharh Sunan Abī Dāwūd, der im Jahr 1934 verstorben ist, sagte in seinem Werk “Ithaf Al-Kā’ināt bi-Bayān Mathhab Al-Salaf wa Al-Khalaf Fi Al-Mutashābihāt“, auf Seite 2:
“Wir danken dem Herren der Welten, der erhaben ist über die Eigenschaften der Geschöpfe wie Richtung, Körper, Platz und physikalische Höhe, und möge Allah dem Propheten Muhammad, der den Schirk und den Unglauben ausradierte und uns die Erhabenheit Gottes über die Eigenschaften der Geschöpfe lehrte und zu dem die Ayat:
قل هو الله أحد ، الله الصمد ، لم يلد ولم يولد ، ولم يكن له كفوا أحد
ليس كمثله شيء وهو السميع البصير
aus dem edlen Quran offenbart wurden, einen höheren Rang geben.
Die Frage die gestellt wurde an den Gelehrten: Was ist das Urteil der Gelehrten über eine Person die glaubt, dass Allah in einer Richtung existieren würde und auf dem Thron in einem bestimmten Platz sitzen würde. Und diese Person behauptet, dass dies der Glaube der Salaf wäre. Und diese Person verbreitet diese Glaubensweise und bezichtigt jeden der dies bestreitet des Unglaubens! Bitte verdeutlichen sie ihre Antwort, weil diejenigen die Allah mit den Geschöpfen vergleichen behaupten, dass der Tawil der Khalaf Gelehrten Unglauben wäre und der Weg der Djahmmiyya (eine ungläubige Sekte) wäre und sie verbreiten dieses Gerücht unter dem Volk.
Die Antwort von Imām Abū Muhammad Mahmūd Khattāb Al-Subkīy: Das Urteil darüber ist, dass dieser Glaube ungültig ist. Und wer daran glaubt ist ein Kafir, ein Ungläubiger mit Übereinstimmung aller anerkannten Gelehrten. (Das heißt, wer glaubt, dass Allah in einer Richtung existiert oder an einem Platz existiert oder auf dem Thron sitzt oder über dem Thron wohnt, ist kein Muslim und ist ein Kafir und dieses Urteil ist nach dem Konsens aller Gelehrten)
Der verstandliche Beweis dafür ist die Anfangslosigkeit von Allah und die Unvergleichbarkeit mit seinen Geschöpfen.
Und der Beweis aus dem Quran ist die Ayah: ليس كمثله شيء وهو السميع البصير
Jeder der geglaubt hatte, dass Allah sich an einem Ort befinden würde oder, dass Allah sich in Verbindung mit einem Ort befinden würde oder mit etwas was einen Anfang hat, wie dem Thron oder dem Kursiy oder dem Himmel oder die Erde, in Verbindung wäre, ist ein Kafir ein Ungläubiger ohne Zweifel. Und alle Taten wie das Gebet und das Fasten und Pilgerfahrt und andere Taten sind Ungültig. Auch sein Frau ist von ihm getrennt und er muss sofort in den Islam zurückkehren. Und wenn er mit diesem Unglauben stirbt, möge Allah uns davor schützen, wird er nicht gewaschen und es darf kein Totengebet für ihn verrichtet werden und er darf nicht in den Grabstätten der Muslime beigesetzt werden. Und das gleiche Urteil gilt auch für denjenigen die geglaubt hatten, dass sein Glaube Richtig wäre. Die Menschen dazu zu bewegen solch einen Unglauben zu haben ist ein weiterer Unglaube, in den diese Person fällt, und zu behaupten, dass wenn jemand nicht an diesen Unglauben glaubt ein Kafir wird, so ist dies ein weiterer Unglauben in den diese Person gefallen ist und eine abscheuliche Lüge.
Letztendlich, haben diese unvorsichtige Person und seinesgleichen etwas behauptet was nicht bestätigt werden kann weder mit dem Verstand noch mit dem Quran und der Sunnah. Sie haben Unglauben begangen (in dem sie Allah eine Richtung und Ort zugeschrieben haben) und sie denken sie hätten etwas Gutes getan ! Und das große Unglück das auf sie heruntergekommen ist, ist dass sie behaupten Salafiyyun zu sein obwohl sie irregegangen sind und sie diesen Namen mit ihren Schandtaten beschmutzen. Wala Hawla Wala Quwwata Illa Billah. Allah existiert nicht an einem Platz im Thron oder im Himmel oder an einem anderen Platz. (Allah existiert ohne Platz)
Allah darf auch nicht mit Niederlassen in etwas oder auf etwas beschrieben werden. Und Allah darf auch nicht mit Veränderung oder Ortswechsel beschrieben werden.
Gelehrte die diese Fatwa unterschrieben haben:
Nachdem ich diese Fatwa verfasst habe, habe ich sie den ehrenwerten Gelehrten der Azhar Universität gezeigt. Und sie haben zugestimmt und diese Fatwa unterschrieben und ihre Namen sind wie folgt:
Shaykh Muhammad Najdīy, der Shaykh der Shāfi’iytischen Rechtschule.
Shaykh Muhammad Sabī’ Al-Dhahabiy, der Shaykh der Hanbalitischen Rechtschule.
Shaykh Muhammad Al-‘Izbiy Rizq, der Universitätsdozent in den höheren Fachebenen.
Shaykh Abdul-Hamīd ‘Ammār, der Universitätsdozent in den höheren Fachebene.
Shaykh Ali Al-Nahrāwi, der Universitätsdozent in die höheren Fachebenen.
Shaykh Dusūqīy Abdullah Al-‘Arabi, vom Rat der großen Gelehrten.
Shaykh Ali Mahfūth, der Universitätsdozent den spezialisierten Fachebenen des Azhar.
Shaykh Ibrahim ‘Ayārah Al-Daljamūni, Universitätsdozent in den spezialsierten Fachebenen des Azhar.
Shaykh Muhammad ‘Alyān, von den großen Gelehrten des Azhar.
Shaykh Ahmad Makki, der Universitätsdozent in den spezialsierten Fachebenen des Azhar.
Shaykh Muhammad Husayn Hamdān.“