Imām Aḥmad ibn Ḥanbal ist zweifellos einer der großen Imame der Ahl al-Sunnah wa al-Jamāʿah, aber es gibt leider eine Menge Kontroversen und Meinungsverschiedenheiten darüber, welche Ansichten er tatsächlich vertrat.
Was seine Herangehensweise an jene Koranverse und Hadithe betrifft, die Allah Eigenschaften zuschreiben, welche missverstanden werden könnten, als würden sie Allah mit der Schöpfung vergleichen, hat diese Meinungsverschiedenheit dazu geführt, dass man hanbalitische Gelehrte findet, die größtenteils mit den restlichen sunnitischen Rechtsschulen übereinstimmen, und andere, die stark für die Verkörperlichung [tajsīm] und Verähnlichung [tashbīh] Allahs mit der Schöpfung kritisiert wurden. Von Imam Ahmad selbst wird jedoch berichtet, dass er unmissverständlich klarstellte, dass tajsīm und tashbīh im Islam abzulehnen sind.
Die generelle Herangehensweise [manhaj] von Imam Ahmad
Nach der Mehrheit der Gelehrten der Ahl al-Sunnah war die allgemeine Herangehensweise [manhaj] von Imam Ahmad und den Salaf an diese Texte das, was man tafwidh und tanzih nennt.
Tafwidh bedeutet, dass man diese Berichte bestätigt, da sie authentisch sind, und das bestätigt, was Allah zugeschrieben wird, ohne sich über die Bedeutung dieser Eigenschaften zu äußern; stattdessen überlässt man die Bedeutung Allah.
In einem authentischen Bericht sagt Imam Ahmad ibn Hanbal über die Texte, die die Eigenschaften erwähnen: „Wir glauben an sie und bestätigen sie, ohne ‚Wie‘ [kayf] und Bedeutung [maʿna]…“
Al-Lālakāʾī überliefert in Sharḥ Uṣūl Iʿtiqād Ahl al-Sunnah, S. 453 über Ḥanbal ibn Isḥāq, dass er sagte: „Ich fragte Abū ʿAbdullāh Aḥmad ibn Ḥanbal über die Hadithe, die vom Propheten ﷺ überliefert werden: ‚Allah steigt zum Himmel der Welt herab.‘ Abū ʿAbdullāh sagte: ‚Wir glauben an sie und bestätigen sie und weisen nichts davon zurück, wenn sie authentische Ketten haben; und wir weisen die Aussagen des Gesandten Allahs ﷺ nicht zurück, und wir sind gewiss, dass das, womit der Gesandte ﷺ gekommen ist, die Wahrheit ist.‘
Ich [Ḥanbal] sagte dann zu Abū ʿAbdullāh: ‚Steigt Allah zum Himmel dieser Welt herab?‘ Er sagte: ‚Das ist es, was ich sagte.‘ Ich fragte: ‚Erfolgt Sein Herabsteigen mit Seinem Wissen oder womit?‘ Er [Imam Ahmad] sagte zu mir: ‚Schweig darüber, was hast du mit dieser Sache zu tun? Lass den Hadith so passieren, wie er überliefert wurde, ohne ein »Wie« [kayf] und ohne Begrenzung [ḥadd], außer mit dem, was uns in Berichten oder der Schrift erreicht hat; Allah sagte: »Prägt Allah keine Gleichnisse.« Er steigt herab, wie Er will, mit Seinem Wissen und Seiner Macht und Größe. Er umfasst alles mit Seinem Wissen; kein Beschreibender kann Seine Stellung erfassen, und kein Fliehender kann sich Ihm entziehen.‘“
Was mit Begrenzungen [ḥadd] höchstwahrscheinlich gemeint ist, ist die Begrenzung auf eine bestimmte Bedeutung, wie die restliche Antwort im Anschluss andeutet. Es gibt zudem einen weiteren Bericht, der diesem ähnelt, in dem jedoch die Worte „ohne ‚Wie‘ [kayf] und ohne Bedeutung [maʿnā]“ verwendet werden. Die beiden Berichte sind somit nicht widersprüchlich, sondern verdeutlichen einander. Darüber hinaus kann man erwähnen, dass das Wort ‚ḥadd‘ synonym für Definition verwendet werden kann, sowie dafür, die Bedeutung von etwas zu definieren, um es von anderem zu unterscheiden.
Tanzih bedeutet, dass man Allah von Mängeln freispricht und ablehnt, dass Er der Schöpfung in irgendeiner Weise ähnelt. Dieser tanzīh wird oft am Ende von Aussagen über Allahs Eigenschaften und die sie erwähnenden Texte ausgedrückt, indem man den Koranvers zitiert, dessen Bedeutung lautet: „Nichts ist Ihm gleich, und Er ist der Allsehende, der Allhörende.“
Imam Ahmad interpretiert die Texte [taʾwīl], wenn es nötig ist
Obwohl Imam Ahmads generelle Herangehensweise darin bestand, sich nicht über die Bedeutung zu äußern, sondern sie Allah zu überlassen [tafwīḍ], wurde berichtet, dass er sich bei Bedarf äußerte und sie auf eine Weise interpretierte [taʾwīl], die Allahs Erhabenheit darüber, der Schöpfung zu ähneln [tanzīh], nicht widerspricht.
Imam al-Bayhaqī in Manāqib Aḥmad überliefert mit einer authentischen Kette von Ḥanbal ibn Isḥāq, dass Imam Ahmad sagte:
احتجوا عليَّ يومئذ ـ يعني : يوم نوظر في دار أمير المؤمنين – فقالوا : (تجيء سورة البقرة يوم القيامة ، وتجيء سورة تبارك ) ، فقلت لهم : إنما هو الثواب ، قال الله تعالى : ( وَجَاءَ رَبُّكَ )(سورة الفجر من الآية: ۲۲) ، إنما تأتي قدرته ، وإنما القرآنُ أمثال ومواعظ
„‚Sie argumentierten an jenem Tag gegen mich – d. h. an dem Tag, an dem wir im Haus des Befehlshabers der Gläubigen verhört wurden – und sagten: »Sūrat al-Baqarah und Sūrat al-Mulk werden am Tag der Auferstehung kommen.« Ich antwortete: »Es bezieht sich auf ihre Belohnung. Allah sagt: ›Und dein Herr kommt‹ (Sūrat al-Fajr: 22). Es ist Seine Macht, die kommt. Der Koran ist [voll von] Gleichnissen und Ermahnungen.‘“
Imam al-Bayhaqī stuft diesen Bericht als authentisch ein und sagt:
هذا إسناد صحيح لا غبار عليه
„Und diese Überlieferungskette [isnād] hat keinen Staub auf sich.“
Diese Redensart stellt klar, dass es keine Probleme hinsichtlich der Authentizität dieser Kette gibt.
Auch Ibn Kathīr gibt diesen taʾwīl von Imam Ahmad wieder und übernimmt ebenso al-Bayhaqīs Bewertung des Berichts als authentisch, ohne dem Bericht zu widersprechen oder ihn in Frage zu stellen. Siehe dafür: Al-Bidāyah wa-l-Nihāyah 10:354
Imam al-Bayhaqī kommentiert diesen Bericht zudem und sagt:
وفيه دليل على أنه كان لا يعتقد في المجيء الذي ورد به الكتاب ، والنزول الذي وردت به السنة .. انتقالاً من مكان إلى مكان ؛ كمجيء ذوات الأجسام ونزولها ، وإنما هو عبارة عن ظهور آيات قدرته ؛ فإنهم لما زعموا أن القرآن لو كان كلام الله وصفة من صفات ذاته لم يجز عليه المجيء والإتيان .. فأجابهم أبو عبد الله بأنه إنما يجيء ثواب قراءته التي يريد إظهارها يومئذ ، فعبر عن إظاهره إيَّاها بمجيئه . وهذا الجواب الذي أجابهم به أبو عبد الله لا يهتدي إليه إلا الحُذَّاقُ من أهل العلم ، المنزهون عن التشبيه
„Dies beweist, dass er nicht glaubte, dass das im Buch erwähnte ‚Kommen‘ oder das ‚Herabsteigen‘ in der Sunna eine Bewegung von einem Ort zum anderen impliziert, wie es Körper tun. Vielmehr bedeutet es die Manifestation Seiner Macht. Als sie behaupteten, dass, wenn der Koran Allahs Rede und ein Attribut Seiner Essenz wäre, er nicht ‚kommen‘ könnte, antwortete Abū ʿAbdillāh, dass es die Belohnung für seine Rezitation ist, die kommen wird. Nur die tiefgründigen Gelehrten, welche die Transzendenz bestätigen und den Anthropomorphismus ablehnen, konnten eine solche Antwort ersinnen.“
Imam Ahmads taʾwīl wird von führenden Hanbaliten bestätigt
Ibn Ḥamdān al-Ḥanbalī bestätigt Imam Ahmads taʾwīl
Ibn Ḥamdān al-Ḥanbalī, der führende Gelehrte seiner Zeit innerhalb der Hanbali Rechtsschule und Kenner der verschiedenen Ansichten von Imam Ahmad, sagte in Nihāyat al-Mubtadiʾīn S. 35: „Ahmad interpretierte in der Tat bestimmte Verse und Hadithe, wie den Vers über das vertrauliche Gespräch (an-Najwa) und Seine Aussage: ‚dass Allah zu ihnen kommt‘ [Sure 2:210], worüber er sagte: ‚Seine Macht und Sein Befehl‘; sowie Seine Aussage: ‚Und dein Herr kommt‘ [Sure 89:22], worüber er sagte: ‚Seine Macht‘. Ibn al-Jawzi erwähnte diese beiden in al-Minhaj. Er selbst zog es vor, die Verse so zu belassen, wie sie gekommen sind, ohne eine Erklärung abzugeben. Ibn ‚Aqil interpretierte viele Verse und Überlieferungen. Ahmad interpretierte auch die Aussage des Propheten ﷺ: ‚Der Schwarze Stein ist die rechte Hand Allahs auf Erden‘, sowie ähnliche Überlieferungen.“
Nützliche Informationen zu dem Buch „Nihāyat al-Mubtadiʾīn“ und warum es als Representation der Hanbali Madhab dient:
– Es ist genug zu wissen dass die Gelehrten der Hanabilah die über die Glaubenslehre Bücher geschrieben haben so wie der Autor von al-‚Ayn wal Athar und der Autor von Qala`id al-‚Iqyan und der Autor von Najat al-Khalaf sich auf die selbe Wortwahl von Nihayat al-Mubtadi`in stützten. Der ‚Allama Ibn Balban (verst. 1083 n.H.) erwähnte sogar, dass Nihayat al-Mubtadi`in einer der besten Bücher bezüglich der Glaubenslehre ist und dass es von den Hanabilah akzeptiert wurde und aus diesem Grund ist sein Qala`id al-‚Iqyan ein Ikhtisar zu der Aqidah von Ibn Hamdan.
– Als der ‘Allama as-Saffarini (verst. 1188 n.H) kurze und verlässliche Bücher über die Glaubenslehre erwähnte die auch er selbst lehrte, erwähnte er folgende Bücher: Lum’at al-I’tiqad von Imam Ibn Qudamah (verst. 620 n.H.), der Mukhtasar von Nihayat al-Mubtadi`in (d.h. Qala`id al-‚Iqyan!) von ‚Allama Ibn Balban (verst. 1083 n.H.) und al-‚Ayn wal Athar von ‚Allama ‚Abd al-Baqi al-Mawahibi (verst. 1071 n.H.).
– Top Hanbali Gelehrte wie Imam Ibn Muflih (verst. 763 n.H.) – der Autor von al-Furu‘ – und Imam al-Mawardi (verst. 885 n.H.) – der Autor von al-Insaf – und Imam Ibn al-Najjar al-Futuhi (verst. 972 n.H.) – der Autor von Muntaha al-Iradat – und Imam al-Buhuti (verst. 1051 n.H.) – der Autor von Kashaf al-Qina‘ – und viele andere haben das Buch Nihayat al-Mubtadi`in als verlässlich bezüglich der Glaubenslehre betrachtet.
Am Ende des Buches sagte Imam Ibn Hamdan, dass alles was in dem Buch Nihayat al-Mubtadi`in enthalten ist, von den Büchern der Ashab genommen wurde (er meint damit die Hanbali Gelehrten vor ihm) und das dass meiste was in dem Buch erwähnt wurde explizit von Imam Ahmad überliefert wurde und die restlichen Aussagen in dem Buch auf die Aussagen von Imam Ahmad hindeuten.
Nun wenn ein Buch solch große Akzeptanz unter den Top Gelehrten der Hanbali Madhab hat, dann bedeutet dies, dass sie es repräsentativ für die Glaubenslehre von Imam Ahmad betrachteten!
Soviel dazu.
Qādī Abū Yaʿlā al-Ḥanbalī und Ibn al-Jawzī al-Ḥanbalī
Ibn al-Jawzī al-Ḥanbalī sagte über die Worte Allahs, des Erhabenen, „Bis Allah zu ihnen kommt…“ in Zād al-Masīr S. 193: „Eine Gruppe unter den Salaf pflegte davon abzusehen, über Fragen wie diese zu sprechen, und al-Qāḍī Abū Yaʿlā erwähnt über Ahmad, dass er sagte, dass damit gemeint ist: ‚Seine Macht und Sein Befehl.‘ Er [Abū Yaʿlā] sagte: ‚Er [Ahmad] verdeutlichte dies durch die Worte Allahs, des Erhabenen: »Oder dass der Befehl deines Herrn kommt« [6:158].‘“
Imam al-Ghazālī überliefert von den Imamen der Hanabilah
Imam al-Ghazālī sagt in Fayṣal al-Tafriqah: „Ich habe von verlässlichen Imamen der Hanabilah in Bagdad gehört, wie sie sagten, dass Aḥmad ibn Ḥanbal ausdrücklich nur drei Hadithe umdeutete [taʾwīl]…“
Beachte, dass Ibn Taymiyyah Imam al-Ghazālī beschuldigte, im Unrecht zu sein. Jedoch lebte Imam al-Ghazālī vor Ibn Taymiyyah und wir haben deutlich nachgewiesen, dass auch hanbalitische Gelehrte wie Ibn Ḥamdān, Abū Yaʿlā und Ibn al-Jawzī Imam Aḥmad ibn Ḥanbal taʾwīl zuschreiben. Es wäre daher nicht abwegig, dass hanbalitische Imame zur Zeit von Imam al-Ghazālī dasselbe taten.
Ibn Hazm
Auch wenn Ibn Hazm [geb. 384 n.H.] kein Hanbali ist, so ist es doch interessant, dass auch er dies bestätigte und in Al-Faṣl fī al-Milal wa-al-Niḥal 2:12 sagte: „Wir haben von Ahmad überliefert, dass er zu ‚Und dein Herr kommt‘ sagte, dass dessen Bedeutung ist: ‚Der Befehl [amr] deines Herrn kommt.‘“
Die Einwände der Kritiker und die Antworten
Obwohl Gelehrte wie der Imam al-Bayhaqī und andere die Authentizität dieser Berichte bestätigt haben, gibt es einige wenige Hanbaliten, die sich auf verschiedene Weise gegen diese Berichte aussprechen. Zu ihnen gehören Ibn Shāqilā, Ibn Taymiyyah, Ibn Rajab und ähnliche, die sich vehement gegen taʾwīl im Allgemeinen aussprachen.
Einige behaupten unter anderem, dass Ḥanbal manchmal fehlerhaft überlieferte, aber sie liefern keine klaren Gründe dafür, warum Ḥanbal, der ein zuverlässiger und kompetenter Überlieferer ist, gerade bei diesen Berichten Fehler gemacht haben sollte.
Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei zudem um die Glaubenslehre handelt und dass ein Gelehrter wie Ḥanbal bei so etwas nachlässig sein sollte, ist abwegig. Eine weitere Sache, die zu berücksichtigen ist, ist, dass Ḥanbal eine der drei Personen war, die Imam Ahmad am nächsten standen und die seinen gesamten Musnad hörten. Es war auch so, dass er durch seine Verwandtschaft einer der wenigen war, die in der Zeit, in der Imam Aḥmad ibn Ḥanbal nicht öffentlich lehren durfte, Zugang zu ihm hatten; deshalb ist es nicht abwegig, dass er einige Dinge überlieferte, die andere nicht überliefern.
Sie scheinen in ihrer Kritik davon auszugehen, dass es al-Khallāls Ansicht war, diejenigen Berichte beiseitezulassen, die Ḥanbal als Einziger überlieferte. Andere Gelehrte innerhalb der Rechtsschule entschieden sich jedoch dafür, diese zu akzeptieren. Ich bin jedoch in keiner verlässlichen Quelle und mit keiner authentischen Kette auf al-Khallāls eigene Worte gestoßen, die besagen würden, dass dies ein allgemeines Prinzip wäre, dem er folgte. Es scheint vielmehr so zu sein, dass es sich um eine Ansicht handelt, die sich im Laufe der Zeit auf der Grundlage von al-Khallāls Aussage entwickelt hat, dass Ḥanbal manchmal Dinge überlieferte, bei denen er der Einzige war – was an sich keine Kritik an Ḥanbal ist. Der Einzige bei einer Überlieferung zu sein, ist keine Schwächung für jemanden, der einstimmig als vertrauenswürdig [ṣadūq] und kompetent [thabt] eingestuft wurde. Die einzigartigen Überlieferungen einer vertrauenswürdigen und kompetenten Person werden akzeptiert, solange nicht bewiesen werden kann, dass sie abweichend [shādh] sind, indem beispielsweise jemand Kompetenteres das Gegenteil überliefert. Dies ist in unserem Fall nicht bewiesen worden!
Die Kritiker von Hanbal Ibn Ishaq behaupten, al-Khallal (gest. 311 n. H.) habe gesagt, dass man sich auf seine alleinigen Überlieferungen nicht verlassen dürfe. Sie behaupten auch, dass adh-Dhahabi dies ebenfalls gesagt habe. Wir werden sehen, dass dies inkorrekt ist und eine Verzerrung der Realität darstellt
Die Behauptung ist eine Neuinterpretation dessen, was Leute wie Ibn Taymiyyah (gest. 728 n. H.) erwähnt haben. Er sagte: „Hanbal überliefert exklusiv Berichte, bei denen eine Gruppe, wie al-Khallal und sein Gefährte (Ghulam al-Khallal), ihn für fehlerhaft halten.“ (Ibn Taymiyyahs „Majmu‘ al-Fatawa“ 16/405, King Fahd Ausgabe)
Wir werden später sehen, wie Ibn Taymiyyah sich selbst widerspricht, indem er in einem Fall tatsächlich Hanbals überlieferte Ansicht von Ahmad bevorzugt, entgegen al-Khallal, der sagt, Hanbal habe sich geirrt! Dies allein zeigt bereits die Schwäche, sich nur auf die Worte von al-Khallal zu verlassen.
Ibn Rajab (gest. 795 n. H.) erwähnt: Einige unserer Gelehrten sagten: Hanbal irrte in dem, was er überlieferte, da es der wohlbekannten und weithin überlieferten Position von Imam Ahmad widerspricht. Abu Bakr al-Khallal und sein Gefährte bestätigten keinen Bericht als gültig, den Hanbal allein von Ahmad überlieferte. (Ibn Rajabs „Fath al-Bari“ 7/229, Dar Al-Haramayn Kairo Ausgabe)
Hier erwähnt Ibn Rajab verschiedene Ansichten zu Hanbals Überlieferung, und die obige ist nur eine der Ansichten, die er von ‚einigen‘ Hanbaliten erwähnt. Es ist nicht Ibn Rajabs eigene Ansicht. Er zitiert auch die Ansicht derjenigen, die Hanbals Überlieferung akzeptierten.
Ibn Rajab erwähnt auch eine Überlieferung über Kleidungsstücke beim Beten und sagt: „Dies ist eine sehr problematische Überlieferung, und niemand hat sie von Ahmad überliefert außer Hanbal. Obwohl er vertrauenswürdig ist, macht er manchmal Fehler. Die frühen Hanbaliten waren sich uneinig darüber, ob eine exklusiv von Hanbal von Ahmad überlieferte Überlieferung als etablierte Überlieferung von ihm angesehen werden kann oder nicht. Die Gefährten der Rechtsschule stützten sich jedoch auf diese Überlieferung.“ (Ibn Rajabs „Fath al-Bari“ 2/368, Dar Al-Haramayn Kairo Ausgabe)
Hier sehen wir, dass Ibn Rajab Bedenken anspricht, die einige Hanbaliten in Bezug auf Hanbal hatten, aber er sagt auch, dass man sich auf seine Überlieferung stützte. Wir werden all diese Bedenken behandeln und aufzeigen, dass die Behauptungen über Hanbals Fehler unangebracht sind.
Ibn Abi Ya’la (gest. 526 n. H.) zitiert al-Khallal und sagt: „Hanbal übermittelte ‚Masail‘ (Rechtsfragen) von Ahmad, bei denen er gut überlieferte, aber in einigen Fällen berichtete er ungewöhnliche Dinge ohne Grundlage. Wenn man seine ‚Masail‘ untersucht, stellt man fest, dass sie in ihrer Exzellenz, Gründlichkeit und Qualität mit den ‚Masail‘ von al-Athram vergleichbar sind.“ (Ibn Abi Ya’las „Tabaqat al-Hanabilah“ 1/384, al-Uthaymeen-Ausgabe)
Betrachtet man jedoch das Zitat von Ibn Abi Ya’las Vater, Abu Ya’la (gest. 458 n. H.), so lautet es: „Hanbal Ibn Ishaq Ibn Hanbal Abu Ali asch-Schaybani, der Cousin von Imam Ahmad, hatte gut aufgezeichnete, exzellente und gründliche Rechtsfragen (Masail), die von Imam Ahmad überliefert wurden.“ (Abu Ya’las „Al-Masail al-Usuliyyah min Kitab ar-Riwayatayn wa al-Wajhayn“, S. 107, Maktabat al-Ma’arif Ausgabe)
Nirgendwo erwähnt er die Worte, die sein Sohn Ibn Abi Ya’la anführte, dass er ‚in einigen Fällen ungewöhnliche Dinge ohne Grundlage berichtete‘. Dieser Wortlaut scheint also Ibn Abi Ya’las eigener, zusätzlicher Wortlaut zu sein.
adh-Dhahabi (gest. 748 n. H.) erwähnt al-Khatibs Authentifizierung von Hanbal als vertrauenswürdig und zuverlässig, dann sagt er (adh-Dhahabi): „Ich sagte: Er hat viele Überlieferungen von Ahmad, und er ist bekannt für seine singulären Berichte (Tafarrud) und für die Überlieferung einzigartiger/seltener (Gharib) Berichte.“ (adh-Dhahabis „Siyar A’lam an-Nubala“ 10/244, Dar Al-Hadith Kairo Ausgabe)
Nirgendwo sagt adh-Dhahabi, dass Hanbals Überlieferungen, die er allein überliefert, abgelehnt werden. Tafarrud- und Gharib-Berichte werden auf der Grundlage der Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit eines Überlieferers akzeptiert.
Ich konnte keine authentische Aussage von al-Khallal finden, die besagt, dass er alles ablehnte, was von Hanbal allein überliefert wurde.
Er zitiert Hanbal viele Male in seinen Werken, und die Bedeutung von Hanbal wird deutlich, wenn wir sehen, wie oft er in den Werken von Leuten wie al-Khallal und Abu Ya’la zitiert wird. Ihre Zitate von ihm sind zahlreich.
Unter der großen Anzahl an Zitaten von Hanbals Überlieferungen scheint es nur zwei Fälle zu geben, in denen al-Khallal der Meinung ist, dass Hanbal sich geirrt hat.
Beachten Sie, dass die Aussage, jemand habe sich geirrt, nicht dasselbe ist wie die Aussage, man lehne ab, was er allein überliefert hat. Wir werden sehen, dass al-Khallal tatsächlich das annimmt, was Hanbal allein überliefert hat, gegenüber dem, was andere prominente Gefährten von Ahmad überliefert haben.
Lassen Sie uns zunächst die paar Fälle ansprechen, in denen al-Khallal der Meinung ist, dass Hanbal sich geirrt hat. Wir werden die Schwäche und die Grenzen der Worte von al-Khallal sehen.
In beiden Fällen überliefert al-Khallal nicht direkt von Hanbal, sondern geht über Vermittler, die von niemandem in ihrer Überlieferung authentifiziert wurden.
Daher ist es unfair, Hanbal Fehler in der Überlieferung vorzuwerfen, wenn sich andere in der Überlieferungskette zwischen al-Khallal und Hanbal befinden. Wir haben gesehen, dass Hanbal als vertrauenswürdig und zuverlässig deklariert wurde.
Die Fälle, in denen al-Khallal sagt, Hanbal habe sich geirrt: „Ali Ibn al-Husayn Ibn Harun informierte mich und sagte: Hanbal überlieferte uns und sagte: Mein Onkel sagte: Sufyan wurde nach einem zoroastrischen Mann gefragt, der seine Mutter heiratete und zwei Töchter mit ihr hatte. Die Töchter nahmen später den Islam an, und dann starb der Mann. Seine zwei Töchter erbten zwei Drittel (des Nachlasses), während die Mutter ein Sechstel erhielt. Als dann eine der Töchter starb, erbte ihre Schwester die Hälfte ihres Nachlasses. Die Mutter, die nun sowohl Mutter als auch Großmutter war, schloss sich faktisch selbst davon aus, als Großmutter zu erben, also gaben wir ihr das Erbe einer Mutter, gewährten ihr aber nicht das Erbe einer Großmutter.“ „Er (Hanbal) sagte: Abu Abdullah (Imam Ahmad) vertrat die Ansicht, dass das Erbe nur über eine gültige (rechtmäßige) Erbfolge gewährt werden sollte.“
Abu Bakr al-Khallal sagte: „Ich verstehe Hanbals Aussage nicht, dass das Erbe nur über eine rechtmäßige Linie gewährt werden sollte. Die vertrauenswürigen und präzisen Überlieferer haben von Imam Ahmad berichtet, dass das Erbe über beide Linien gewährt wird, und dies ist die etablierte Position von ihm. Ich weiß nicht, was Hanbal mit seiner Aussage meinte – ob er sie missverstanden oder einfach falsch interpretiert hat. Er muss es aus eigener Überlegung heraus gesagt haben. Die Praxis basiert auf dem, was authentisch (von Ahmad) überliefert ist. Und bei Allah ist der Erfolg.“
(al-Khallals „Ahkam Ahl al-Milal wal-Riddah min al-Jami‘ li-Masa’il al-Imam Ahmad bin Hanbal“, S. 414, Dar al-Kutub al-Ilmiyyah Ausgabe)
Man kann argumentieren, dass al-Khallals Behauptung, Hanbal sei derjenige, der sich irrt, eine unangebrachte Behauptung ist. Der Vermittler in der Kette ist Ali Ibn al-Husayn Ibn Harun. Ich konnte niemanden finden, der ihn authentifiziert hat, noch habe ich ihn in den Tabaqat al-Hanabilah Büchern gefunden.
In einem anderen Fall erwähnt al-Khallal: Asmah Ibn Issam sagte mir: Hanbal überlieferte uns und sagte: Qabisah überlieferte uns und sagte: Sufyan überlieferte uns von Abu Husayn von asch-Scha’bi, der sagte: „Die Zeugenaussage eines Juden gegen einen Christen ist gültig.“ Hanbal sagte: Ich hörte Abu Abdullah (Imam Ahmad) sagen: „Ihre Zeugenaussage gegeneinander ist gültig, aber sie ist nicht gültig gegen Muslime. Die Zeugenaussage eines Muslims gegen sie ist jedoch gültig.“
Al-Khallal erwähnt dann all diejenigen, die das Gegenteil von dem überlieferten, was Hanbal von Ahmad Ibn Hanbal überlieferte.
Al-Khallal erwähnt: „Diese Personen, fast zwanzig an der Zahl, überlieferten alle von Abu Abdullah etwas, das im Widerspruch zu dem stand, was Hanbal berichtete. Ich habe Hanbals Originalquelle untersucht. Ubaydullah, sein Sohn, informierte mich von seinem Vater mit demselben Bericht, den Asmah von Hanbal überlieferte. Ich habe keinen Zweifel daran, dass Hanbal die Angelegenheit missverstanden hat; vielleicht wollte er sagen, dass Abu Abdullah sagte: ‚Es ist nicht gültig.‘“
(al-Khallals „Ahkam Ahl al-Milal wal-Riddah min al-Jami‘ li-Masa’il al-Imam Ahmad bin Hanbal“, S. 131, Dar al-Kutub al-Ilmiyyah Ausgabe)
Wiederum geht al-Khallal über Vermittler, die von niemandem authentifiziert wurden. Ich habe weder für Hanbals Sohn Ubaydullah (einige sagen Abdullah) noch für Asmah Ibn Issam eine Authentifizierung gefunden.
Ibn Abi Ya’la erwähnt zwei verschiedene Personen mit einem ähnlichen Namen: Asmah Ibn Abi Asmah, von dem gesagt wird, er sei Asmah Ibn Abi Asmah (Issam) Ibn al-Hakam Ibn Isa. Abu Ya’la sagt: „Abu Bakr al-Khallal erwähnte ihn und sagte: ‚Er war rechtschaffen und begleitete Abu Abdullah (Imam Ahmad) von früh an bis zu seinem Tod. Er überlieferte viele exzellente ‚Masail‘ (Rechtsfragen) von ihm. Die ersten ‚Masail‘, die ich nach dem Tod von Abu Abdullah hörte, waren seine.‘“
Al-Khallal sagte, er sei rechtschaffen, erwähnt aber nicht, dass er als Überlieferer vertrauenswürdig oder zuverlässig war. Ich habe auch niemanden gefunden, der seine Zuverlässigkeit authentifiziert hat. Ibn Abi Ya’la lässt dem auch einen separaten, anderen Eintrag für einen weiteren Asmah Ibn Issam folgen und erwähnt für diesen keine Authentifizierung.
Wir wissen also nicht, ob sich die Biografen sicher waren, um welchen Asmah Ibn Asmah es sich handelt.
(Siehe Ibn Abi Ya’las „Tabaqat al-Hanabilah“ 2/174)
Wir sehen, dass al-Khallals Behauptung, Hanbal habe sich geirrt, auf der Bestätigung zweier Überlieferer beruhte, die nicht authentifiziert waren. Selbst wenn wir zugestehen, dass sie Recht hatten, sehen wir an anderen Beispielen, wo al-Khallal erklärt, wie eine isolierte Überlieferung von Hanbal im Widerspruch zu anderen stand, die von Ahmad überlieferten, Hanbals Überlieferung jedoch eine frühere Ansicht von Ahmad war. Es ist also sogar möglich, dass Hanbal in diesem Fall (falls es authentisch auf ihn zurückgeht) eine ältere Ansicht von Ahmad überlieferte, während die Mehrheit eine spätere Ansicht von ihm überlieferte.
Wir finden ein Beispiel dafür in al-Khallals eigenem Urteil, als Abu Ya’la eine Überlieferung von Hanbal von Ahmad Ibn Hanbal bezüglich des Verkaufs von Waren erwähnt. Er sagt:
„Abu Bakr (al-Khallal) kommentierte: ‚Was Hanbal überlieferte, ist eine alte Ansicht, aber die erste Ansicht ist korrekter.‘“
(Abu Ya’las „al-Masail al-Fiqhiyyah min Kitab ar-Riwayatayn wal-Wajhayn“ 1/328, Maktabat al-Ma’arif Ausgabe)
Es ist interessant, dass Shams al-Din Ibn Muflih (gest. 763 n. H.) sagt, Hanbals Überlieferung sei eine von zwei akzeptierten Positionen. Er sagt: „Abu al-Khattab und Ibn Hamid sowie unser Shaykh (Ibn Taymiyyah) sagten, dass es in dieser Frage zwei Ansichten gibt. Die korrekte Ansicht laut ihnen ist, dass Hanbal vertrauenswürdig und präzise ist und seine Überlieferung im Bereich des Analogieschlusses (Qiyas) stärker ist. Dies wird durch die Tatsache gestützt, dass Imam Ahmad, möge Allah ihm gnädig sein, ihre Zeugenaussage bezüglich Muslimen im Fall von Testamenten auf Reisen zuließ. Wären sie nicht zur Zeugenaussage qualifiziert gewesen, wäre sie nicht akzeptiert worden. Abu al-Khattab unterstützte diese Ansicht, welche auch die Ansicht von Abu Hanifa und der Mehrheit ist. Shaykh Taqi al-Din sagte, dass es, Insha’Allah, die korrektere Ansicht ist.“
(Shams al-Din Ibn Muflihs „An-Nukat wa Al-Fawa’id As-Sunniyyah“ 2/281, Maktabat al-Ma’arif Ausgabe)
Tatsächlich sehen wir, dass Ibn Taymiyyah die Ansicht bevorzugt, die Hanbal von Ahmad überlieferte: „Die Zeugenaussage von Nicht-Muslimen gegen Muslime wird nicht akzeptiert, und darüber gibt es keinen Streit. Die Meinungsverschiedenheit liegt darin, ob die Zeugenaussage von Nicht-Muslimen gegeneinander akzeptiert wird. Dazu gibt es laut Imam Ahmad zwei Ansichten: Die bekanntere Ansicht, die von ihm und seinen Gefährten geteilt wird, besagt, dass sie nicht akzeptiert wird, womit sie der Ansicht von Malik und asch-Schafi’i folgen. Die zweite Ansicht, die von Abu al-Khattab von den Gefährten Ahmads akzeptiert wird und die Ansicht von Abu Hanifa ist, besagt, dass sie akzeptiert wird, und dies steht mehr im Einklang mit dem Koran und der Sunnah.“
(Ibn Taymiyyahs „Majmu‘ al-Fatawa“ 15/298, King Fahd Ausgabe)
Ironischerweise hat Ibn Taymiyyah selbst hier die Schwäche aufgezeigt, sich auf das Urteil von al-Khallal zu verlassen, als er Hanbal für fehlerhaft erklärte. Somit widerspricht sich Ibn Taymiyyah selbst, indem er sich darauf stützt, dass al-Khallal einige der exklusiv von Hanbal überlieferten Berichte von Ahmad als schwach einstuft.
Wir haben gesehen, dass al-Khallals Ansicht nicht immer befolgt wird, wie wir an Ibn Taymiyyahs Fall sahen, der der von Hanbal überlieferten Ansicht von Ahmad Ibn Hanbal bezüglich der Zeugenaussage von Dhimmis folgte.
Wir haben Beweise, dass al-Khallal nicht nur die alleinige Überlieferung von Hanbal akzeptierte, sondern sie tatsächlich gegenüber den gegensätzlichen Ansichten anderer prominenter Gefährten, die von Ahmad überlieferten, vorzog
Al-Khallal erwähnt: „Ahmad Ibn Muhammad Ibn Hazim überlieferte uns, dass Ishaq Ibn Mansur ihnen berichtete und sagte: Er fragte Abu Abdullah (Ahmad Ibn Hanbal): ‚Ein Mann beschuldigt eine jüdische oder christliche Frau der Unzucht, und sie hat ein muslimisches Kind oder einen muslimischen Ehemann – wie lautet das Urteil?‘ Ahmad antwortete: ‚Die vorgeschriebene Strafe (Hadd) wird an ihm vollzogen.‘ Ishaq Ibn Mansur sagte: ‚Ishaq Ibn Rahwayh sagte dasselbe, basierend auf der Aussage von Umar (Ibn al-Khattab) aufgrund der Heiligkeit des Islam.‘
Mansur Ibn al-Walid überlieferte mir und informierte mich, dass Ja’far Ibn Muhammad sagte: ‚Ich hörte Abu Abdullah (Ahmad Ibn Hanbal) bezüglich einer jüdischen oder christlichen Frau sagen, wenn ein Muslim sie der Unzucht beschuldigt, während sie mit einem Muslim verheiratet ist: Er muss die Hadd-Strafe erhalten.‘
Asmah Ibn Isam überlieferte mir und sagte: Hanbal berichtete uns und sagte: Hajjaj überlieferte uns und sagte: Hammad Ibn Ibrahim sagte: ‚Derjenige, der eine jüdische oder christliche Frau der Unzucht beschuldigt, soll nicht die Hadd-Strafe erhalten, selbst wenn ihr Ehemann ein Muslim ist und sie ein muslimisches Kind hat.‘ Hanbal sagte: ‚Ich hörte Abu Abdullah (Ahmad Ibn Hanbal) sagen: Ich glaube nicht, dass er mit Peitschenhieben bestraft werden sollte, wenn er sie beschuldigt, weil sie in ihrer Religion Dinge als zulässig ansehen, die für uns ungesetzlich sind.‘ Er war also nicht der Ansicht, dass ein Muslim wegen (der Beschuldigung) eines Nicht-Muslims gepeitscht werden sollte.“
Abu Bakr al-Khallal fügt hinzu: „Die Berichte von Ishaq und Ja’far sind früher, während Hanbals Bericht später ist. Die Position, der ich aus Abu Abdullahs Aussagen folge, ist, dass ein Muslim nicht wegen (der Beschuldigung) eines Nicht-Muslims gepeitscht werden sollte (die von Hanbal überlieferte Position). Und bei Allah ist der Erfolg.“
(al-Khallals „Ahkam Ahl al-Milal wal-Riddah min al-Jami‘ li-Masa’il al-Imam Ahmad bin Hanbal“, S. 260, Dar al-Kutub al-Ilmiyyah Ausgabe)
Wir sehen, dass al-Khallal tatsächlich die von Hanbal überlieferte Ansicht gegenüber den gegensätzlichen Ansichten bevorzugte, die von einer Gruppe wie Ishaq Ibn Mansur al-Kawsaj, Ishaq Ibn Rahwayh und Ja’far Ibn Muhammad von Ahmad Ibn Hanbal überliefert wurden.
Ein weiteres Beispiel ist, was Abu Ya’la erwähnt: „Hanbal berichtete, dass es kein Problem sei, ein Pfund Schaffleisch gegen zwei Pfund Rindfleisch einzutauschen, und ebenso bei Pferdefleisch. Die offensichtliche Bedeutung davon ist, dass es sich um unterschiedliche Kategorien handelt, und dies ist die Wahl von Abu Bakr. Mahna, Abu al-Harith, Ibn Mischisch, Harb und Ya’qub Ibn Bachtan berichteten, dass es nicht erlaubt sei, ein Pfund Schaffleisch gegen zwei Pfund Rindfleisch einzutauschen. Die offensichtliche Bedeutung davon ist, dass sie zur selben Kategorie gehören, und dies ist die Wahl von al-Khiraqi.“ (Abu Ya’las „al-Masail al-Fiqhiyyah min Kitab ar-Riwayatayn wal-Wajhayn“ 1/325, Maktabat al-Ma’arif Ausgabe)
Wir sehen, dass laut Abu Ya’la al-Khallal oder sein Gefährte Ghulam al-Khallal (beide werden Abu Bakr genannt) Hanbals allein überlieferte Ansicht von Ahmad der Ansicht vorzogen, die von einer Gruppe seiner Gefährten von Ahmad überliefert wurde.
Gegensätzliche Ansichten, die von Ahmad Ibn Hanbal überliefert wurden, sind auch nichts Neues. Es gibt ganze Bücher darüber, wie das bereits erwähnte ‚al-Masail al-Fiqhiyyah min Kitab ar-Riwayatayn wal-Wajhayn‘ von Abu Ya’la. Dieses Buch behandelt beispielsweise Fälle, in denen zwei Ansichten zu einem bestimmten Thema von Ahmad Ibn Hanbal existieren. Oftmals überliefern andere Überlieferer als Hanbal etwas, das der Ansicht einer anderen Gruppe von Ahmads Gefährten von Ahmad widerspricht.
Schlusswort
Einige behaupten als Grund für Schwäche und Fehler, dass diese Berichte dem widersprechen, was von dem Imam definitiv bestätigt ist. Sie verfehlen es jedoch, irgendeinen Beweis von ihm vorzulegen, der diesen Berichten definitiv widerspricht. Das Beste, was sie vorbringen, sind allgemeine Aussagen darüber, dass man sich nicht auf die Bedeutung dieser Texte einlassen, sondern sie so passieren lassen solle, wie sie überliefert wurden, ohne Hinzufügung oder Weglassung.
Die Antwort auf dieses Argument ist, dass die generelle Herangehensweise des Imams zweifellos darin bestand, sich nicht darauf einzulassen, diese Texte zu erklären oder zu interpretieren, sondern sie lediglich zu bestätigen und anzuerkennen, während er gleichzeitig daran festhielt, dass Allah nicht der Schöpfung ähnelt. Dies widerspricht jedoch nicht der Tatsache, dass er sich bei Bedarf und Notwendigkeit der Umdeutung der Texte [taʾwīl] bediente, um mögliche Missverständnisse auszuräumen. Das ist genau das, was wir in diesen überlieferten Fällen sehen.
Es gibt daher keinen wirklichen Widerspruch zwischen diesen Berichten über taʾwīl von Ḥanbal und anderen, und somit gibt es auch keinen Grund, die Authentizität der Berichte in Frage zu stellen.
Dieser taʾwīl von Imam Aḥmad ibn Ḥanbal wird von vielen Gelehrten sowohl innerhalb als auch außerhalb der Hanbali-Rechtsschule als authentisch bestätigt. Innerhalb der Hanbali-Schule führt uns dieses Thema unweigerlich zu einem weiteren wichtigen Thema: der internen hanbalitischen Meinungsverschiedenheit darüber, was Imam Ahmads Herangehensweise und Ansichten in Glaubensfragen tatsächlich waren. Es ist jedoch vorgesehen, dieses Thema in separaten Artikeln zu behandeln.
In diesem Fall sollte den authentischen Berichten von Ḥanbal Vorrang eingeräumt werden, da er einer der engsten und kompetentesten Schüler von Imam Ahmad war, und sie sollten somit gegenüber Ansichten späterer Gelehrter bevorzugt werden, die selbst nicht bei Imam Ahmad studiert haben.
Es gibt selbstverständlich noch mehr Überliefertes von den frühen Imamen bezüglich taʾwīl, sowohl mit als auch ohne Überlieferungsketten, was die Angelegenheit so sicher macht, dass als definitiv bestätigt angesehen werden kann, dass sie in begrenztem Umfang taʾwīl anwendeten, obwohl ihre generelle Herangehensweise tafwīḍ war.
Diese Sache wird durch die Mehrheit der sunnitischen Imame bei der Weitergabe, Akzeptanz und Verwendung dieser Berichte in ihrer Beweisführung im Laufe der Zeiten deutlich.
Und Allah weiß es am besten!