Dieser Artikel versammelt mehrere Hadithe, in denen der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) das Wort „Kufr“ in Bezug auf bestimmte Sünden und Handlungen verwendete. Es ist jedoch wichtig zu verstehen, dass nicht jeder Kufr, der im Qur’an und in der Sunnah erwähnt wird, ein großer Kufr ist, der eine Person aus dem Islam ausschließt.
Die Gelehrten der Ahl as-Sunnah haben erklärt, dass in einigen Texten mit dem Wort „Kufr“ der kleine Kufr gemeint ist, oder, wie einige der Salaf sagten, „Kufr unter Kufr“ (كفر دون كفر). Das heißt, es handelt sich um einen Kufr, der einen Muslim nicht aus dem Islam ausschließt, sofern er dabei keine Überzeugungen hegt, die den Grundlagen der Religion widersprechen.
Daher sollte jeder Hadith so verstanden werden, wie die Gelehrten ihn verstanden haben, und man sollte sich nicht nur vom äußeren Sinn einzelner Wörter leiten lassen, wie die Kharijiten und andere Wörtlichnehmer (Literalisten). Im Folgenden sind einige Hadithe aufgeführt, die deutlich zeigen, dass das Wort „Kufr“ in der Sunnah nicht nur in der Bedeutung des großen Kufrs verwendet wird, der eine Person aus dem Islam ausschließt, sondern auch als Mittel der Abschreckung, um die Schwere und Gefahr der begangenen Sünde zu betonen.
Der Begriff „Kufr unter Kufr“ wurde erstmals von Ibn Abbas (möge Allah mit ihm zufrieden sein) bei der Auslegung des Verses über diejenigen verwendet, die nicht nach dem richten, was Allah herabgesandt hat. Später verwendete Imam al-Bukhari diesen Ausdruck im Titel eines der Kapitel seiner Sammlung, in dem er Hadithe anführte, die das Wort „Kufr“ in einer Bedeutung enthalten, die keinen großen Kufr impliziert, der die Person aus dem Islam ausschließt.
In einigen Hadithen wird dies aus dem Kontext selbst ersichtlich, ohne jegliche zusätzliche Erklärungen. In anderen wiederum erklärt der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) selbst, dass es sich nicht um einen Kufr handelt, der eine Person aus dem Islam ausschließt.
Erster Hadith:
Von Abdullah ibn Mas’ud (möge Allah mit ihm zufrieden sein) wird berichtet, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
سِبَابُ الْمُسْلِمِ فُسُوقٌ، وَقِتَالُهُ كُفْرٌ
„Die Beschimpfung eines Muslims ist Frevel, und der Kampf gegen ihn ist Kufr.“[1]
Ebenso sagte der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm):
لا تَرجِعوا بعدي كُفَّارًا يَضرِبُ بعضُكم رقابَ بعضٍ
„Werdet nach mir nicht wieder zu Ungläubigen, indem ihr einander tötet (oder: einander die Hälse abschlagt).“[2]
In diesem Hadith bezeichnete der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) den Kampf eines Muslims gegen seinen Bruder als „Kufr“. Jedoch ist damit nicht der große Kufr gemeint, der eine Person aus dem Islam ausschließt.
Darauf weisen die Worte des Erhabenen hin:
﴿وَإِنْ طَائِفَتَانِ مِنَ الْمُؤْمِنِينَ اقْتَتَلُوا فَأَصْلِحُوا بَيْنَهُمَا﴾
„Wenn zwei Gruppen von den Gläubigen miteinander kämpfen, so stiftet Frieden zwischen ihnen.“[3]
Obwohl es zwischen ihnen zu einem Kampf kam, nannte Allah beide Gruppen Gläubige.
Dann sagte der Erhabene:
﴿إِنَّمَا الْمُؤْمِنُونَ إِخْوَةٌ فَأَصْلِحُوا بَيْنَ أَخَوَيْكُمْ﴾
„Die Gläubigen sind ja Brüder. So stiftet Frieden zwischen euren Brüdern.“[4]
Dadurch bewahrte Allah ihnen sowohl den Glauben als auch die islamische Bruderschaft, was auf das Fehlen des großen Kufrs hinweist.
Imam an-Nawawi (gest. 676 n. H.) sagte:
فسب المسلم بغير حق حرام بإجماع الأمة، وفاعله فاسق كما أخبر به النبي صلى الله عليه وسلم، وأما قتاله بغير حق فلا يكفر به عند أهل الحق كفرا يخرج به من الملة إلا إذا استحله، فإذا تقرر هذا، فقيل في تأويل الحديث أقوال: أحدها: أنه في المستحل، والثاني: أن المراد كفر الإحسان والنعمة وأخوة الإسلام لا كفر الجحود. والثالث: أنه يؤول إلى الكفر بشؤمه. والرابع: أنه كفعل الكفار
„Die ungerechtfertigte Beschimpfung eines Muslims ist nach einstimmiger Meinung der Ummah verboten, und derjenige, der dies tut, ist ein Frevler (Fasiq), wie der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) darüber berichtete. Was den ungerechtfertigten Kampf gegen einen Muslim betrifft, so wird man nach Ansicht der Anhänger der Wahrheit dadurch nicht zu einem Ungläubigen mit einem Kufr, der aus der Religion ausschließt, es sei denn, man hält dies für erlaubt. Nachdem dies festgestellt wurde, haben die Gelehrten mehrere Auslegungen dieses Hadiths angeführt: (1) dass es sich um denjenigen handelt, der es für erlaubt hält; (2) dass mit Kufr hier Undankbarkeit für erwiesene Wohltaten und die Verletzung der islamischen Bruderschaft gemeint ist, und nicht der Kufr der Leugnung und des Unglaubens; (3) dass diese Handlung den Menschen aufgrund ihrer verheerenden Folgen zum Kufr führen kann; (4) dass es sich um eine Handlung handelt, die den Taten der Ungläubigen ähnelt.“[5]
Hafiz Ibn Hajar al-Asqalani (gest. 852 n. H.) führt noch mehr Meinungen zu diesem Thema an, und keine von ihnen deutet darauf hin, dass die Begehung dieser Handlung an sich den Menschen aus dem Islam ausschließt.
Ein solches Verständnis war nur den Kharijiten eigen, die glaubten, dass allein die Begehung dieser Handlung ausreiche, damit ein Mensch zu einem Ungläubigen wird.
Zweiter Hadith:
عَنِ ابْنِ عَبَّاسٍ قَالَ: قَالَ النَّبِيُّ ﷺ: أُرِيتُ النَّارَ فَإِذَا أَكْثَرُ أَهْلِهَا النِّسَاءُ، يَكْفُرْنَ. قِيلَ: أَيَكْفُرْنَ بِاللهِ؟ قَالَ: يَكْفُرْنَ الْعَشِيرَ، وَيَكْفُرْنَ الْإِحْسَانَ، لَوْ أَحْسَنْتَ إِلَى إِحْدَاهُنَّ الدَّهْرَ ثُمَّ رَأَتْ مِنْكَ شَيْئًا، قَالَتْ: مَا رَأَيْتُ مِنْكَ خَيْرًا قَطُّ
Es wird von Ibn Abbas (möge Allah mit ihnen beiden zufrieden sein) überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte: „Mir wurde das Höllenfeuer gezeigt, und ich sah, dass die Mehrheit seiner Bewohner Frauen waren, die Kufr zeigten.“ Er wurde gefragt: „Zeigen sie Kufr gegenüber Allah?“ Er antwortete: „Nein, sie zeigen Undankbarkeit gegenüber ihren Ehemännern und schätzen das Gute nicht. Wenn du einer von ihnen ein Leben lang Gutes tust und sie dann etwas Unangenehmes von dir sieht, wird sie sagen: ‚Ich habe von dir noch nie etwas Gutes gesehen‘.“[6]
In diesem Hadith wurde das Wort „Kufr“ in Bezug auf die Frauen verwendet, die der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) im Höllenfeuer sah. Die Gefährten waren darüber erstaunt, da in dem Hadith weder eine Abkehr vom Glauben noch etwas Ähnliches erwähnt wurde. Daraufhin erklärte der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) selbst, dass mit „Kufr“ hier die Undankbarkeit gegenüber dem Ehemann und die Undankbarkeit für erwiesenes Gutes gemeint ist.
Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) wies auf die Größe des Rechts des Ehemannes hin und stellte es direkt nach dem Recht Allahs des Erhabenen. Daher zeugt die Undankbarkeit der Frau gegenüber dem Ehemann trotz der Bedeutung seines Rechts von der Schwere dieser Sünde und kann auf eine leichtfertige Einstellung zur Erfüllung der Pflichten gegenüber Allah hinweisen. Genau aus diesem Grund wird eine solche Tat als „Kufr“ bezeichnet. Jedoch handelt es sich um einen Kufr, der die Person nicht aus dem Islam ausschließt.
Darauf weist auch hin, dass Imam al-Bukhari diesen Hadith in einem Kapitel anführte, das mit „Kufr unter Kufr“ betitelt ist.
Dritter Hadith:
Von Uqba ibn Amir wird überliefert, dass der Gesandte Allahs (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
مَنْ عُلِّمَ الرَّمْيَ ثُمَّ تَرَكَهُ بَعْدَمَا عُلِّمَهُ، فَهِيَ نِعْمَةٌ كَفَرَهَا
„Wer das Bogenschießen erlernt hat und es dann aufgibt, nachdem er es gelernt hat, der hat Kufr gegenüber dieser Gnade begangen (d. h. er erwies sich als undankbar dafür).“[7]
In diesem Hadith wird das Aufgeben des Bogenschießens als „Kufr“ bezeichnet, jedoch ist damit die Undankbarkeit für die von Allah gewährte Gnade gemeint und nicht der Kufr, der den Menschen aus dem Islam ausschließt.
Jeder, der mit den Grundlagen der islamischen Glaubenslehre vertraut ist, wird sofort verstehen, dass hier nicht vom großen Kufr die Rede sein kann. Denn das bloße Aufgeben des Bogenschießens ist weder eine Leugnung der Religion noch eine Abkehr vom Glauben, noch nicht einmal eine verbotene (Haram) Handlung.
Darüber hinaus wird in anderen Versionen dieses Hadiths anstelle des Wortes „Kufr“ der Ausdruck „er hat es aufgegeben“ (تركها) verwendet, was noch deutlicher darauf hinweist, dass hier kein Austritt aus dem Islam gemeint ist, sondern der Tadel einer Person, die eine ihr gewährte Gnade vernachlässigt hat.
Vierter Hadith:
Von Ibn Abbas wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
لَا تَرْغَبُوا عَنْ آبَائِكُمْ، فَإِنَّهُ كُفْرٌ بِكُمْ
„Sagt euch nicht von euren Vätern los, denn dies ist Kufr für euch.“[8]
Hafiz Ibn Hajar al-Asqalani zitiert die Worte von Imam Ibn Battal (gest. 449 n. H.):
وليس المراد بالكفر حقيقة الكفر التي يخلد صاحبها في النار
„Mit ‚Kufr‘ ist hier nicht der wahre Kufr gemeint, derentwegen der Mensch ewig im Höllenfeuer bleibt.“[9]
Ebenso sagte Ibn Battal
قال ابن بطال : ليس معنى هذين الحديثين أن من اشتهر بالنسبة إلى غير أبيه أن يدخل في الوعيد كالمقداد بن الأسود ، وإنما المراد به من تحول عن نسبته لأبيه إلى غير أبيه عالما عامدا مختارا ، وكانوا في الجاهلية لا يستنكرون أن يتبنى الرجل ولد غيره ويصير الولد ينسب إلى الذي تبناه حتى نزل قوله تعالى : ادعوهم لآبائهم هو أقسط عند الله وقوله سبحانه وتعالى : وما جعل أدعياءكم أبناءكم فنسب كل واحد إلى أبيه الحقيقي وترك الانتساب إلى من تبناه ، لكن بقي بعضهم مشهورا بمن تبناه فيذكر به لقصد التعريف لا لقصد النسب الحقيقي ، كالمقداد بن الأسود ، وليس الأسود أباه ، وإنما كان تبناه ، واسم أبيه الحقيقي عمرو بن ثعلبة بن مالك بن ربيعة البهراني ، وكان أبوه حليف كندة فقيل له الكندي ، ثم حالف هو الأسود بن عبد يغوث الزهري فتبنى المقداد فقيل له ابن الأسود .
„Der Sinn dieser beiden Hadithe ist nicht, dass jemand, der unter dem Namen eines anderen als seines eigenen Vaters bekannt wurde, unter die Androhung fällt, wie z. B. al-Miqdad ibn al-Aswad. Vielmehr geht es um eine Person, die sich bewusst, absichtlich und aus eigener Wahl von ihrem echten Vater abgewandt und sich einem anderen zugeschrieben hat.
Zur Zeit der Jahiliyya galt es nicht als verwerflich, wenn jemand ein fremdes Kind adoptierte und dieses Kind begann, den Namen seines Adoptivvaters zu tragen, bis Allah der Erhabene die Worte herabsandte: ‚Nennt sie (die Adoptivkinder) nach ihren Vätern. Das ist gerechter vor Allah‘[10], sowie: ‚Und Er hat eure Adoptivsöhne nicht zu euren (leiblichen) Söhnen gemacht‘[11].
Danach wurde jeder seinem echten Vater zugeordnet, und der Brauch, sich dem Adoptivvater zuzuschreiben, wurde aufgegeben.
Einige Menschen jedoch waren weiterhin unter dem Namen ihrer Adoptivväter bekannt, lediglich zum Zweck der Erkennbarkeit und nicht mit dem Ziel, die wahre Abstammung zu behaupten. So war es bei al-Miqdad ibn al-Aswad. Al-Aswad war nicht sein leiblicher Vater – er hatte ihn lediglich adoptiert. Der wahre Vater von al-Miqdad war jedoch Amr ibn Tha’laba ibn Malik ibn Rabi’a al-Bahrani. Sein Vater stand in einem Bündnis mit dem Stamm Kinda, daher nannte man ihn al-Kindi. Später trat al-Miqdad selbst in ein Bündnis mit al-Aswad ibn Abd Yaghuth az-Zuhri ein, der ihn adoptierte, und deshalb begann man, ihn Ibn al-Aswad zu nennen.“[12]
Imam an-Nawawi führte bezüglich dieses Hadiths zwei Meinungen an:
له تأويلان: أحدهما: أنه في حق المستحل، يعني: يكفر به ويخرج من دائرة الإسلام، والثاني: أنه كفر النعمة والإحسان وحق الله تعالى وحق أبيه، وليس المراد الكفر الذي يخرج به من الملة.
„Für diesen Hadith gibt es zwei Auslegungen: Erstens: Dies bezieht sich auf jemanden, der derartiges für erlaubt hält. In diesem Fall verfällt er dem Unglauben und tritt aus dem Islam aus.
Zweitens: Hier ist mit ‚Kufr‘ die Undankbarkeit für Gnaden, Wohltaten sowie die Missachtung des Rechts Allahs und des Rechts seines Vaters gemeint. Das heißt, es geht nicht um einen Kufr, der den Menschen aus der Religion ausschließt.“[13]
Fünfter Hadith:
Von Abu Huraira wird überliefert, dass der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) sagte:
مَن أتَى حائضًا، أو امرأةً في دُبُرِها، أو كاهِنًا، فقد كَفَرَ بما أُنزِلَ على مُحمَّدٍ صلى الله عليه وسلم
„Wer mit einer menstruierenden Frau oder mit einer Frau anal verkehrt oder zu einem Wahrsager geht, der hat Kufr gegenüber dem begangen, was Muhammad herabgesandt wurde.“[14]
Imam at-Tirmidhi sagt:
وإنما معنى هذا الحديث عند أهل العلم على التغليظ
„Die Bedeutung dieses Hadiths besteht nach Ansicht der Gelehrten lediglich darin, dass er zur Verstärkung der Androhung gesprochen wurde.“[15]
Im Buch „Tuhfat al-Ahwazi“ heißt es im Kommentar zu diesem Hadith:
Abdurrahman al-Mubarakfuri (gest. 1353 n. H.) sagte:
الظَّاهِرُ أَنَّهُ مَحْمُولٌ عَلَى التَّغْلِيظِ وَالتَّشْدِيدِ كَمَا قَالَهُ التِّرْمِذِيُّ ، وَقِيلَ : إِنْ كَانَ الْمُرَادُ الْإِتْيَانَ بِاسْتِحْلَالٍ وَتَصْدِيقٍ ، فَالْكُفْرُ مَحْمُولٌ عَلَى ظَاهِرِهِ ، وَإِنْ كَانَ بِدُونِهِمَا فَهُوَ عَلَى كُفْرَانِ النِّعْمَةِ
„Der offensichtliche Sinn besteht darin, dass der Hadith als strenge Warnung und Abschreckung zu verstehen ist, wie at-Tirmidhi sagte. Es wurde auch gesagt: Wenn ein Mensch dies getan hat und es dabei als erlaubt betrachtet und seine Erlaubtheit anerkennt, dann ist das Wort ‚Kufr‘ in seiner wörtlichen Bedeutung zu verstehen (das heißt als großer Kufr). Wenn dies jedoch nicht der Fall war, dann geht es um Undankbarkeit für die Gnade Allahs.“[16]
Sechster Hadith:
اثنتان في أمتي هما بهم كفر: الطعن في الأنساب والنياحة على المي
„Zwei Dinge in meiner Gemeinschaft sind Kufr: die Abstammung (den Stammbaum) von Menschen zu verleumden und (mit Geschrei) um einen Verstorbenen zu klagen.“[17]
Imam an-Nawawi kommentierte diesen Hadith wie folgt:
وَفِيهِ أَقْوَالٌ أَصَحُّهَا أَنَّ مَعْنَاهُ هُمَا مِنْ أَعْمَالِ الْكُفَّارِ وَأَخْلَاقِ الْجَاهِلِيَّةِ وَالثَّانِي أَنَّهُ يُؤَدِّي إِلَى الْكُفْرِ وَالثَّالِثُ أَنَّهُ كُفْرُ النِّعْمَةِ وَالْإِحْسَانِ وَالرَّابِعُ أَنَّ ذَلِكَ فِي الْمُسْتَحِلِّ وَفِي هَذَا الْحَدِيثِ تَغْلِيظُ تَحْرِيمِ الطَّعْنِ فِي النَّسَبِ وَالنِّيَاحَةِ وَقَدْ جَاءَ فِي كُلِّ وَاحِدٍ مِنْهُمَا نُصُوصٌ مَعْرُوفَةٌ وَاللَّهُ أَعْلَمُ
„Hierzu gibt es mehrere Meinungen. Die richtigste davon ist, dass der Sinn folgender ist: Diese beiden Handlungen gehören zu den Taten der Ungläubigen und den Bräuchen der Jahiliyya.
Zweite Meinung: Sie können den Menschen zum Kufr führen.
Dritte Meinung: Hier ist die Undankbarkeit für Gnaden und Wohltaten gemeint.
Vierte Meinung: Dies bezieht sich auf denjenigen, der diese Handlungen für erlaubt hält.
Dieser Hadith enthält eine strenge Warnung, die auf das strikte Verbot hinweist, die Abstammung von Menschen zu verleumden und um einen Verstorbenen zu klagen. Bezüglich jeder dieser beiden Handlungen gibt es bekannte Texte.“[18]
Siebter Hadith:
مَنْ حَلَفَ بِغَيْرِ اللَّهِ، فَقَدْ كَفَرَ أَوْ أَشْرَكَ
„Wer bei jemand anderem als Allah schwört, der hat Kufr oder Shirk begangen.“[19]
Hafiz Ibn Hajar al-Asqalani sagt, dass dieser Hadith ebenfalls zur Abschreckung dient. Natürlich wird das Urteil anders ausfallen, wenn eine Person bei Götzen und Ähnlichem schwört.
Imam al-Khatib asch-Schirbini (gest. 977 n. H.) schreibt:
حمل على من اعتقد فيما حلف به من التعظيم ما يعتقده في الله تعالى
„Dies bezieht sich auf denjenigen, der beim Objekt des Schwurs schwört und dieses so verherrlicht, wie er Allah den Erhabenen verherrlichen sollte.“[20]
Die Mehrheit der Gelehrten ist der Ansicht, dass ein Schwur, der nicht bei Allah abgelegt wird, nicht gültig ist, während die Hanbaliten der Meinung waren, dass ein Schwur beim Propheten gültig ist, jedoch eine Strafe/Sühneleistung erfordert.
Siebter Hadith (fortgesetzt):
الْعَهْدُ الَّذِي بَيْنَنَا وَبَيْنَهُمُ الصَّلَاةُ، فَمَنْ تَرَكَهَا فَقَدْ كَفَرَ
„Der Vertrag (oder: das Unterscheidungsmerkmal) zwischen uns und ihnen ist das Gebet. Und wer es unterlässt, der ist in den Kufr verfallen.“[21]
Mit dem „Vertrag“ in diesem Hadith ist gemeint, dass die Muslime eine Person als ihren Glaubensbruder behandeln, solange sie das Gebet verrichtet und damit äußerlich ihre Zugehörigkeit zum Islam zeigt.
Im Gegensatz zu den zuvor angeführten Hadithen gibt es unter den Gelehrten bezüglich dieses Hadiths Meinungsverschiedenheiten, und er weist eine Reihe wichtiger Nuancen auf. Die Mehrheit der Gelehrten vertrat die Ansicht, dass das Wort „Kufr“ hier, wie in den vorherigen Hadithen, zum Zwecke der Abschreckung und zum Hinweis auf die Schwere der Sünde verwendet wurde, und nicht in der Bedeutung des großen Kufrs, der den Menschen aus dem Islam ausschließt. Eines der Argumente dafür ist, dass Abu Bakr (möge Allah mit ihm zufrieden sein), als er gegen diejenigen kämpfte, die sich weigerten, die Zakat zu zahlen, die Zakat in ihrer Bedeutung dem Gebet gleichstellte, sie jedoch nicht als Ungläubige betrachtete. Darauf wies Hafiz Ibn Abdul-Barr hin[22].
Hafiz Abu Zur’a al-Iraqi (gest. 826 n. H.) schreibt, dass einige Gelehrte wie Ishaq ibn Rahawayh, Imam Ahmad – nach einer der von ihm überlieferten Meinungen – und Abdullah ibn al-Mubarak der Ansicht waren, dass die bloße Tatsache des Unterlassens des Gebets Kufr ist.
Gleichzeitig wird von den Imamen Abu Hanifa, Malik, asch-Schafii, Ahmad – nach einer anderen von ihm überlieferten Meinung – sowie vielen anderen Gelehrten überliefert, dass das bloße Unterlassen des Gebets den Menschen nicht aus dem Islam ausschließt. Dabei verstanden sie die Hadithe, in denen das Unterlassen des Gebets als Kufr bezeichnet wird, auf unterschiedliche Weise:
- Derjenige, der das Gebet unterlässt, verdient eine ebenso strenge Strafe wie der Ungläubige.
- Es handelt sich um eine Person, die es für erlaubt hält, das Gebet ohne triftigen Grund zu unterlassen.
- Ein solches Verhalten kann zum Unglauben führen, da Sünden die Vorboten des Kufrs sind.
- Das Unterlassen des Gebets macht den Menschen den Ungläubigen ähnlich, die das Gebet ebenfalls nicht verrichten[23].
Fazit
Mit den angeführten Hadithen ist dieses Thema nicht erschöpft. Wir haben uns auf nur einige der aussagekräftigsten Beispiele beschränkt, die ausreichen, um das allgemeine Prinzip des Verständnisses solcher Texte zu begreifen.
Aus den angeführten Hadithen wird deutlich, dass die bloße Verwendung des Wortes „Kufr“ im Qur’an oder in der Sunnah noch nicht automatisch den großen Kufr bedeutet, der den Menschen aus dem Islam ausschließt. Genau aus diesem Grund haben die Gelehrten der Ahl as-Sunnah ihre Überzeugungen niemals auf einem einzigen, aus dem Gesamtzusammenhang gerissenen Text aufgebaut, sondern alle relevanten Beweise gesammelt und sie im Lichte des Qur’ans, der Sunnah und des Verständnisses der Gefährten erklärt.
Dies ist eines der wichtigsten Prinzipien der islamischen Glaubenslehre: Texte, in denen Wörter wie „Kufr“, „Shirk“, „Nifaq“ und andere ähnliche Begriffe erwähnt werden, müssen so verstanden werden, wie die ersten Generationen der Muslime und die anerkannten Imame sie verstanden haben. Es ist unzulässig, sich nur auf die äußere Bedeutung einzelner Wörter zu beschränken und andere Beweise und Erklärungen der Gelehrten zu ignorieren.
Es sollte auch bedacht werden, dass die Behauptung, eine bestimmte Tat sei ein großer Kufr, der den Menschen aus dem Islam ausschließe, eine äußerst schwerwiegende Angelegenheit ist. Daher haben die Gelehrten stets zwischen der schariatrechtlichen Bewertung der Tat an sich und der Urteilsfindung über eine bestimmte Person unterschieden, und sie berücksichtigten das Vorhandensein aller notwendigen Bedingungen und das Fehlen von Hindernissen für den Takfir.
Gleichzeitig darf man nicht in das andere Extrem verfallen und solche Hadithe für unbedeutend halten. Auch wenn in ihnen von einem „Kufr, der nicht aus dem Islam ausschließt“ die Rede ist, enthalten sie doch eine strenge Warnung. Der Prophet (Allahs Segen und Frieden auf ihm) nannte diese oder jene Sünden nicht ohne Grund mit dem Wort „Kufr“. Eine solche Verwendung weist auf die Schwere dieser Sünden hin, auf ihre Gefahr für den Glauben und darauf, dass sie Ursache für noch schwerwiegendere Folgen sein können.
Wir bitten Allah den Erhabenen, uns ein richtiges Verständnis Seiner Religion zu gewähren, uns vor Irrwegen und Extremen zu bewahren, uns in der Wahrheit zu festigen und uns zu denjenigen zu machen, die dem Qur’an und der Sunnah nach dem Verständnis der frommen Vorfahren folgen.
[1] Al-Bukhari (48); Muslim (64).
[2] Muslim (65).
[3] Qur’an, 49:9.
[4] Qur’an, 49:10.
[5] Sharh Sahih Muslim (2/55).
[6] Al-Bukhari (29).
[7] Ahmad (17336).
[8] Al-Bukhari (6386); Muslim (62).
[9] „Fath al-Bari“ (12/56).
[10] Qur’an, 33:5.
[11] Qur’an, 33:4.
[12] „Fath al-Bari“ (12/56).
[13] „Sharh Sahih Muslim“ (2/50).
[14] At-Tirmidhi (135).
[15] „Jami’“ at-Tirmidhi (1/243).
[16] „Tuhfat al-Ahwazi“ (1/355).
[17] Muslim (67).
[18] „Sharh Sahih Muslim“ (2/57).
[19] At-Tirmidhi (1535).
[20] „Mughni al-Muhtaj“ (6/181).
[21] Ahmad (22937); an-Nasai (463); Ibn Maja (1079).
[22] „At-Tamhid“ (3/325).
[23] „Tarhu-t-Tasrib“ (2/144)..