Die glaubenslehre der Ahlu Sunnah

Die Asha'irah und Maturidiyyah


Imam ash-Shafi’i und der Hadith der Sklavin

Einige behaupten, dass Imam ash-Shafi’i in Risalah und in al-Umm den Hadith der Sklavin zitierte und dieses ein Beweis dafür sei, dass der Imam ash-Shafi’i den glauben vertrat, dass Allah im wirklichen Sinne über den Himmeln sei. Was diese Leute jedoch verschwiegen haben ist, dass Imam ash-Shafi’i diesen Hadith in einen bestimmten Kontext erwähnte. Hierbei spielt die Meinung eines unwissenden keine Rolle. Wir müssen schauen wie die Gelehrten dieses verstanden haben. Nun erwähnen wir zwei große Gelehrten der Shafi’iyyah, welche dieses von Imam ash-Shafi’i erklärten.

Imam ash-Shafi’i sagte in al-Umm 5/298: „Und wenn sie kein arabisch sprechen kann, so ist es ausreichend für sie, den Islam zu beschreiben.“ Danach erwähnte er den Hadith der Sklavin.

Nun zu den Erklärungen:

Al-Imām al-Mutawallī schreibt: „Und wenn die Sklavin stumm ist – so haben wir erwähnt, dass es für eine stumme Sklavin ausreicht, wenn sie eine Gläubige ist. Und wenn sie eine Ungläubige ist, genügt es, wenn sie gestikuliert, so wie al-Shāfi‘ī in der Angelegenheit von al-Kaffārāt sagte. In ‚al-Umm‘ sagte er jedoch, dass es ausreicht, wenn sie gestikuliert und auch betet. Unter unseren Gefährten gab es diejenigen, die diese beiden Aussagen erwähnten. Eine davon ist, dass Gesten ausreichen, da wir in allen Angelegenheiten von ’Uqūd, Gesten als Sprache betrachten. Die zweite Meinung ist, dass sie auch beten muss, um sicher zu gehen. Und von unseren Gefährten gab es auch diejenigen, die sagten, dass es zwei Szenarien gibt – wenn die Geste nicht verständlich ist, dann ist Gebet notwendig, aber wenn ihre Geste verständlich ist, dann ist das ausreichend, und das ist die richtige Meinung.“ Und der Ursprung hierfür ist die Überlieferung, dass ein Mann mit einer nicht-arabischen oder stummen Sklavin zum Propheten (Sallallahu alayhi wa Sallam) kam und sagte: „O Gesandter Allahs ich muss eine Sklavin befreien. Ist diese ausreichend?“ Der Prophet (Sallallahu alayhi wa Sallam) fragte sie dann: „Wo ist Allah?“ Sie zeigte zum Himmel. Er fragte dann: „Wer bin ich?“ Sie zeigte auf den Gesandten (Sallallahu alayhi wa Sallam), und er (Sallallahu alayhi wa Sallam) sagte: „Befreie sie, denn sie ist eine Gläubige.“ Daher hielt der Gesandte (Sallallahu alayhi wa Sallam) nur ihre Geste für ausreichend und berücksichtigte das Gebet nicht. Und der Gesandte ﷺ ließ sie nur als Beweis (ihres Glaubens) zum Himmel zeigen, da die meisten Ungläubigen zur Zeit des Gesandten ﷺ Götzenanbeter waren. Als sie also zum Himmel zeigte, wusste der Gesandte ﷺ, dass sie nicht zu den Götzenanbetern gehörte.“ [al-Tatimmah 15/333]

Al-Imām al-Rāfi‘ī schreibt: „Und der Islam eines Stummen ist gültig mit einer Geste, die (auf seinen Islam) hinweist. {…} Und es gibt die Meinung, dass sein Islam nur gültig ist, wenn er nach dieser Geste auch betet. {…} Und der Beweis, dass eine Geste ausreicht, ist die Überlieferung, dass ein Mann mit einer nicht-arabischen oder stummen Sklavin zum Propheten ﷺ kam. Er sagte: „Ich muss eine Sklavin befreien, reicht dieses aus?“ Der Prophet ﷺ sagte zur Sklavin: „Wo ist Allah?“ Also zeigte sie zum Himmel. Dann fragte er ﷺ: „Wer bin ich?“ Also zeigte sie auf ihn ﷺ und zeigte damit an, dass er der Gesandte ist. Dann sagte er ﷺ: „Befreie sie, denn sie ist eine Gläubige.“ Der Autor von „al-Tatimmah“ sagte: „Das zeigen zum Himmel war nur ein Beweis für ihren Glauben (dass sie eine Gläubige ist), da die Menschen Götzen anbeteten, also bedeutete ihre Geste, dass sie frei von ihnen war (Götzen anzubeten).“ [al-‘Azīz 9/297]



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