Abū ‘l-Ikhlāṣ al-Shurunbulālī (964-1069 n.H.) sagte:
“Die göttlichen Namen sind nur jene die offenbart wurden, daher darf man Allah keine Namen zuschreiben, es sei denn es ist durch die Offenbarung und das heilige Gesetzt gekommen (shari‘a). Es ist erlaubt in Bezug auf Allah die Terme ‘‘Etwas‘‘ (shay‘) oder ‘‘Existenz‘‘ (mawjud), sowohl in arabischer als auch in persischer Sprache, zu verwenden. Dasselbe gilt für den Term ‘‘Nafs‘‘. Allah ist “Etwas“ jedoch nicht wie die anderen Dinge. Was die Terme nūr (licht), wajh (wörtl. Gesicht), yad (wörtl. Hand), ʿain (wörtl. Auge), janb (wörtl. Seite) und dergleichen angeht, so darf man diese nicht in der persischen Sprache, ohne sie zu interpretieren, in Bezug auf Allah verwenden, denn sie sind von den unklaren Termen (mutashābihāt), konträr zu den ersten zwei Termen (d.h. ‘‘Etwas‘‘ und ‘‘Existenz‘‘).“
(Marāqī ‚l-Saʿādāt, Abū ‚l-Ikhlāṣ al-Shurunbulālī, Editiert von Muḥammad Riyāḍ al-Māliḥ, Dār ‚l-Kitāb ‚l-Lubnānī, Beirūt, Seite 39.)
