Die 4 Rechtschulen und die Rezitation des Qur’ān für die verstorbenen Muslime:
Einige unwissende Leute, vor allem die Anhänger der wahhabitischen Sekte, behaupten, dass das Rezitieren der Sūrah al-Fātihah und die Rezitation des Qur’ān insgesamt, für die verstorbenen Muslime verboten wäre. Mit dieser Behauptung widersprechen diese Leute den 4 Rechtschulen und sogar ihrem eigenen Anführer, dem irregeleiteten Ibnu Taymiyah al-Harrānī. Sie leugnen somit etwas gemeinhin Akzeptiertes und stellen sich damit selbst bloß.
1. Die schāfiʿitische Rechtschule :
– Der Imām an-Nawawī sagte in seinem Werk „al-Adhkār“, Zitat:
وروينا في سنن البيهقي بإسناد حسن؛ أن ابن عمر استحبَّ أن يقرأ على القبر بعد الدفن أوّل سورة البقرة وخاتمتها“. وقال : “ قال الشافعي والأصحاب: يُستحبّ أن يقرؤوا عنده شيئاً من القرآن، قالوا: فإن ختموا القرآن كلَّه كان حسناً
„Wir überlieferten von den Sunan al-Kubrā des Imām al-Bayhaqī, mit einer authentischen (Hasan) Überlieferungskette, dass Ibn ʿUmar empfahl, nach der Beerdigung, die ersten und letzten Verse der Sūrah al-Baqarah beim Grab zu rezitieren.“ Er sagte auch: „Asch-Schāfiʿī und die Ashāb (die schāfiʿītischen Gelehrten) sagten: ‚Es ist empfohlen bei ihm (dem Verstorbenen) etwas vom Qur’ān zu rezitieren.‘ Sie sagten: ‚Wenn der gesamte Qur’ān rezitiert werden würde, so wäre es gut.‘“
Der Imām an-Nawawī sagte ebenfalls in „al-Adhkār“, Zitat:
ويستحب للزائر الإكثار من قراءة القرآن والذكر، والدعاء لأهل تلك المقبرة وسائر الموتى والمسلمين أجمعين. ويستحبّ الإكثار من الزيارة، وأن يكثر الوقوف عند قبور أهل الخير والفضل
„Es ist für den Besucher (der Gräber) empfohlen viel vom Qur’ān zu rezitieren, Dhikr und Bittgebete für die Bewohner dieser Grabstätte zu machen, sowie für andere verstorbene Muslime. Es ist empfohlen die Grabstätten oft zu besuchen und lange bei den Gräbern der Leute des Guten und der Vorzüglichkeit zu stehen.“
Der Imām an-Nawawī sagte ebenfalls in „al-Adhkār“, Zitat:
ويستحب أن يقعد عنده بعد الفراغ ساعة قدر ما ينحر جزور ويقسم لحمها، ويشتغل القاعدون بتلاوة القرآن، والدعاء للميت، والوعظ، وحكايات أهل الخير، وأحوال الصالحين
„Es ist empfohlen nach der Beerdigung bei ihm (dem Verstorbenen) ein Weile zu sitzen. Die Sitzenden beschäftigen sich mit der Rezitation des Qur’ān, Bittgebete für den Verstorbenen, Ermahnungen, Geschichten über die Leute des Guten und die Zustände der Rechtschaffenen (Sālihīn).“
– Der Hāfidh as-Suyutī sagte in „Scharh as-Sudūr“ (S.311), Zitat:
وأما قراءة القرءان على القبر فجزم بمشروعيتها أصحابنا
„Was die Rezitation beim Grab (für den verstorbenen Muslim) betrifft, so haben sich unsere Gefährten (die schāfiʿitischen Gelehrten) definitiv festgelegt hinsichtlich der Empfehlung.“
2. Die hanbalitische Rechtschule:
– Al-Mirdāwī al-Hanbalī sagte in seinem Werk „al-Insāf“ (2/557), Zitat:
قَوْلُهُ وَلَا تُكْرَهُ الْقِرَاءَةُ على الْقَبْرِ في أَصَحِّ الرِّوَايَتَيْنِ. وَهَذَا الْمَذْهَبُ قَالَهُ في الْفُرُوعِ وَغَيْرِهِ وَنَصَّ عليه. قال الشَّارِحُ هذا الْمَشْهُورُ عن أَحْمَدَ. قال الْخَلَّالُ وَصَاحِبُ الْمَذْهَبِ رِوَايَةٌ وَاحِدَةٌ لَا تُكْرَهُ وَعَلَيْهِ أَكْثَرُ الْأَصْحَابِ منهم الْقَاضِي وَجَزَمَ بِهِ في الْوَجِيزِ وَغَيْرِهِ وَقَدَّمَهُ في الْفُرُوعِ وَالْمُغْنِي وَالشَّرْحِ وابن تَمِيمٍ وَالْفَائِقِ وَغَيْرِهِمْ.
„Seine Aussage, dass die Rezitation des Qur’ān beim Grab nicht verhasst ist; So ist dieses die authentischste der beiden Überlieferungen. Dieses entspricht der Rechtsschule (hanbalitische), dieses sagte er in al-Furūʿ, in anderen Werken und er führte dieses an. Der Erläuterer sagte: ‚Dieses ist berühmt (Maschhūr) von Ahmad (Ibn Hanbal)‘. Al-Khallāl und der Gründer der Rechtschule sagten, in einer Überlieferung, dass es nicht verhasst ist (den Qur’ān für den verstorbenen Muslim zu rezitieren). Darauf sind die meisten Ashāb (hanbalitischen Gelehrten), zu ihnen gehört al-Qādī, er legte sich in al-Wadjīz und anderen Werken darauf fest. Er präsentierte es in al-Furūʿ, al-Mughnī und asch-Scharh. (Dieses sagte) Ebenfalls Ibn Tamīm, al-Fā’iq und andere.“
– Ibn Qudāmah al-Maqdisī in „al-Mughnī“, Zitat:
في المغني مع الشرح الكبير لابن قدامة قال: فصل : قال : ولا بأس بالقراءة عند القبر ، وقد روي عن أحمد أنه قال : إذا دخلتم المقابر اقرءوا آية الكرسي وثلاث مرات قل هو الله أحد ، ثم قل : اللهم إن فضله لأهل المقابر. وقال الخلال : حدثني أبو علي الحسن بن الهيثم البزار ، شيخنا الثقة المأمون ، قال : رأيت أحمد بن حنبل يصلي خلف ضرير يقرأ على القبور
„Es liegt nichts Schlimmes darin den Qur’ān beim Grab zu rezitieren. Und es wurde von Ahmad überliefert, dass er sagte: ‚Wenn ihr die Grabstätten besucht, dann rezitiert die āyah al-Kursī und drei Mal die Sūrah al-Ikhlās. Sage dann: O Allāh, lasse das Gute dieser Rezitation den Grabbewohnern zukommen.‘ Al-Khallāl sagte: Es berichtete mir Abū Alī al-Hasan Ibn al-Haytham al-Bazzār, unser vertrauenswürdiger (Thiqah) Schaykh, er sagte: ‚Ich sah wie Ahmad Ibn Hanbal hinter dem blinden Mann betete, der den Qur’ān bei den Gräbern rezitierte.‘“
Und Ibn Qudāmah al-Magdisī sagte ebenfalls in „al-Kāfī“ (2/83), Zitat:
المسلمون يجتمعون في كل مصر ويقرؤون ويهدون لموتاهم ولم ينكره منكر فكان إجماعا
„Die Muslime versammeln sich in jedem Land um den Qur’ān zu rezitieren und schenken das Gute der Rezitation ihren Verstorbenen. Und kein Kritiker hat dieses abgelehnt, somit ist dieses ein Konsens (Idjmāʿ).“
3. Die hanafitische Rechtsschule:
ʿAlā’ ad-Dīn al-Haskafī al-Hanafī sagte in „“ad-Durr al-Mukhtār“ (2/242) und in den Anmerkungen dazu in „ar-Radd al-Muhtār“ von Ibn ʿAbidīn al-Hanafī, bezüglich der Grabbesucher, dass sie sagen sollen, Zitat:
الشيخ محمد علاء الدين الحصكفي في كتابه الدر المختار في شرح تنوير الأبصار ج2/242 (من حاشية رد المحتار على الدر المختار – على اختلاف في الطبعات) حيث قال في زيارة القبور إن زائرها يقول: „السلام عليكم دار قوم مؤمنين، وإنا إن شاء اللّه بكم لاحقون، ويقرأ يس“. انتهى كلامه، وأقره صاحب الحاشية ابن عابدين الحنفي
„As-Salāmu ʿalaykum, Stätte der Gläubigen. Wir werden euch, In Schā’a l-Lāh, folgen. Dann rezitiert er die Sūrah Yāsīn.“
Ibn ʿAbidīn al-Hanafī bestätigt dieses in seinen Anmerkungen dazu in „ar-Radd al-Muhtār“.
4. Die mālikitische Rechtschule:
Al-Qurtubī bestätigte in „at-Tadhkirah“ (S.99-109 in den unterschiedlichen Auflagen) die Erlaubnis für das Rezitieren des Qur’ān beim Grab und nannte sogar das Kapitel:
قال القرطبي في كتابه التذكرة ص99-109 (على اختلاف في الطبعات) بجواز قراءة القرءان على القبر وأجاد بذلك حتى إنه سمى الباب „ما جاء في قراءة القرءان عند القبر حالة الدفن وبعده وأنه يصل إلى الميت ثواب ما يقرأ ويدعى ويستغفر له ويتصدق عليه“.
„Was bezüglich der Rezitation des Qur’ān beim Grab kam, während der Beerdigung und danach, und dass das Gute der Rezitation, die für den Verstorbenen gemacht wird, ihn erreicht“
5. Was der Anführer der irregeleiteten Sekte der Verkörperlicher sagte und wie er die Wahhabiten damit blamiert:
– Bleibt die Erwähnung der Aussage des irregeleiteten Ibnu Taymiyah al-Harrānī diesbezüglich, nicht weil er zu den Ahlu s-Sunnah gehört oder jemand ist, auf dessen Aussagen man sich hinsichtlich der religiösen Belange berufen kann. Sondern, damit seine Aussage als Widerlegung dieser Sekte steht, die das Rezitieren des Qur’ān für den verstorbenen Muslim verbieten. Er ist ihre Quelle, von ihm haben sie die Verähnlichung und Verkörperlichung übernommen. Daher sehen sie alles was er als gut ansieht, als gut an. Und alles was er als schlecht ansieht, sehen sie als schlecht an. Jedoch haben sie in ihrer Übertreibung und extremen Abweichung, ihm sogar in dieser Sache widersprochen, sie haben seinen Irreleitungen dieses und andere Dinge hinzugefügt.
Ibnu Taymiyah sagte in seinen sogenannten „Madjmūʿ al-Fatāwā“ (24/324), Zitat:
من قرأ القرءان محتسبا وأهداه إلى الميت نفعه ذلك
„Wer den Qur’ān für den Verstorbenen rezitiert und ihm das Gute der Rezitation schenkt, dem nutzt dieses.“
Was machen dieses Versager nun? Erklären sie die 4 Rechtschulen und alle Gelehrte zu irregeleiteten Ungläubigen? Und was machen sie mit ihrem Anführer Ibnu Taymiyah, dem sie in dieser Sache ebenfalls widersprechen? Was für eine Bloßstellung und was für eine Erniedrigung für diese Versager.
Quelle: https://www.facebook.com/dieWaechter.desGlaubens/posts/1084285078288392