“Al-Tamhid li-Qawa’id Al-Tawhid” von Abu Ath-Thana’ Mahmud ibn Zayd Al-Lamishi Al-Hanafi Al-Maturidi:
Die sunnitischen Muslime sagen bezüglich der Gläubigen die eine große Sünde begangen haben folgendes:
- Dies wird zum Unglauben (auch in Fällen von kleinen Sünden) unter folgenden Umständen:
- Wenn er dies als erlaubt ansieht (und das Verbot allgemein bekannt unter den Gelehrten und Laien ist und er ist nicht wie jener der neu Muslim geworden ist und von dem Verbot noch nichts gehört hat).
- Wenn er dies als Verachtung gegenüber denjenigen der es Verbot begangen hat.
- Wenn er dies zwecks Rebellion gegenüber Allah begangen hat.
In diesen genannten Fällen hat er Unglauben begangen (d.h. zu einem nicht-Muslim geworden – und muss durch das Aussprechen des Glaubensbekenntniss, mit der Absicht, sich von diesem Unglauben loszusagen um wieder in den Islam einzutreten).
- Allerdings, wenn er eine große Sünde begeht wegen Lust, Trägheit, Zorn, Stolz, Verachtung oder (z.B. Wut, Stolz oder Verachtung gegenüber anderen Muslimen – aber nicht auf etwas heiliges, wie die Gesetze des Islam, Engeln oder Propheten, denn dies wäre Unglauben) während er ebenso:
- mit Angst, dass Allah ihn vielleicht für diese Sünde bestrafen wird, und mit der
- Hoffnung auf Allahs Barmherzigkeit und Vergebung
Dann wird er ein Gläubiger Sünder genannt.
Das Urteil über diese Person, wenn er bereut (mit der Erfüllung aller Bedingungen der vollständigen Reue), dann wird ihm vergeben werden. Allerdings wenn er vor seiner Reue stirbt, dann ist es davon abhängig was Allah für ihn gewollt hat: Allah kann ihn durch seine Gnade und Barmherzigkeit vergeben oder die Führsprache eines Propheten oder Waliyy unter seinen frommen Gläubigen akzeptieren, oder er kann ihn für sein Verbrechen bestrafen, bevor er ihn in das Paradies reinlässt.

