Abbad ibnu Tamim überlieferte, dass Aba Baschir Al-Ansari ihm erzählt hat, dass er mit dem Propheten (sallallahu ‘alayhi wa sallam) auf einer seiner Reisen war. Abd Allah sagte, ich denke, er (Al-Ansari) sagte: „Als die Leute schliefen (in ihren Zelten waren) schickte der Gesandte Allahs einen Boten, der sagte: Alle Amulette, welche aus Bogensehnen gefertigt sind oder Amulette an den Hälsen der Kamele sollen zerrissen werden.’“
[Überliefert von Imam Malik in Al Muwatta und Imam Bukhari in seinem Sahih und Imam Muslim in seinem Sahih]
Imam Ibn Hajjar Al-Asqalani sagte in Fath Al-Bari bezüglich diesem Hadith, nachdem er das Verbot erklärt hat:
“All diese Aussagen (bezüglich des Verbotes) gelten für das Aufhängen der Amulette, die kein Quran oder Ähnliches enthalten. Die Amulette, die Dhikr Allah enthalten, sind aber nicht verboten, sondern sie sind zum Tabaruk (Segen bringen) oder zum Schutz (Tawuz) durch seine Namen und Dikhr. Erlaubt sind auch Amulette, die als Schmuck gedacht sind, solange sie nicht übertrieben sind oder angeberisch wirken.“
[Aus Fath Al-Bari, Buch des Dschihad, Kapitel über das Tragen von Glocken bei den Kamelen]
Ibn Abd Al Barr sagte in At-Tamhid bezüglich dieses Hadith:
“Imam Malik erklärte diesen Hadith so, dass es wegen des Bösen Blickes ist. Eine große Zahl von Gelehrten ist der Meinung von Imam Malik und zwar, dass man aus Angst vor dem Bösen Blick keine Schutzamulette aufhängen darf, sei es für Tiere oder Menschen. Es ist wegen dieses Hadith. Die Erklärung dafür ist, dass man etwas trägt, damit keine schlimmen Dinge passieren und diese Handlung ist gerade das Unbeliebte bei den Amuletten. Alles aber, was man trägt, nachdem man von etwas Schlechtem getroffen wurde, was die Namen Allahs oder die Ayat des Qurans enthält, in der Hoffnung, dass Allah die betroffene Person heilt, ist genauso erlaubt wie die Ruqiyy, dessen Benutzungserlaubnis im Fall des Bösen Blick in der Sunna steht. Imam Malik rahimahu allah sagte: „Es ist erlaubt, dass die Kranken die Büchlein, in denen die Namen Allahs geschrieben stehen, an sich hängen, wenn sie Segen bringen sollen (Tabaruk), solange der Tragende nicht denkt, es wird einen Bösen Blick abwenden. Dies gilt aber, wenn ihn noch kein Böser Blick getroffen hat, wenn dies schon geschehen ist, dann darf er es benutzen (auch zu diesem Zweck). Das ist die Meinung von Imam Malik.“
[Aus At-Tamhid von Imam Abd Al bar , im Kapitel von Abd Allah b. Abi Bakr, Ibn Hazm, erster Hadith]
Ibn Bital sagt in seinem Scharh zum Sahih Al Bukhari: “Alle Gelehrten sind sich darin einig, dass das Tragen von Amuletten, worauf Bittgebete und Schutzformeln aus dem Quran geschrieben stehen, erlaubt ist. Diese Meinung wurde auch von anderen Gelehrten überliefert, wie Qadi Iyyad und an-Nawawi.“
Zaynab überlieferte von Abd Allah, dass er sagte: „Ich hörte den Gesandten Allahs (sallallahu ‘alayhi wa sallam) sagen: Ruqqiy [Hier ist nicht Ruqqiy im Sinne von Quran und Bittgebete lesen gemeint, sondern Formeln, die wie Zauberei sind.] und Amulette und Zauberei sind Schirk.“
Der Sheikh Shams Al Haqq Al ‚adim Abadi, der Kommentator von Sunan Abi Dawud, sagte bezüglich dieses Hadith.
Tama’im (Amulette) ist der Plural von Tamima und es meint die Schutz bringenden Gegenstände, auf denen kein Name Allahs oder Ayat oder überlieferte Bittgebete stehen, man hängt sie den Kindern um.
In An-Nihaya steht: Tama’im ist der Plural von Tamima und es sind Amulette, die die Araber ihren Kindern umhängten, damit sie, ihrer Behauptung nach, kein Böser Blick trifft, dann kam der Islam und löste das ab. [Aus Awn Al Ma’bud Sharh Sunan Abi Dawud, Buch der Medizin , Kapitel über das Tragen von Amuletten.]
Es ist erlaubt, Tawiz [Amulette] mit der Absicht zu verwenden, sich selbst zu schützen, während man gleichzeitig weiß, dass Allah der Einzige ist, der einen beschützt und Nutzen bringt. Im Musannaf von Imam Abu Bakr ibn Abi Schayba wurde die Erlaubnis bezüglich Tawiz von vielen Gefährten und den früheren Muslimen (Salaf) überliefert, dazu gehört: „Said ibn al-Musayyib, Ata, Mudschahid, Abdullah ibn Amr, Ibni Sirin, Aybadullah ibn Abdullah ibn Umar und andere [Möge Allah mit ihnen allen zufrieden sein] [Musannaf, 5/439]
Für die Überlieferungen von einigen, einschließlich der von Ibn Masud, dass Tawiz aufzuhängen Schirk ist, gilt: Dies muss man so verstehen, dass damit die gemeint sind, welche Ähnlichkeit mit denen in der Zeit der Dschahiliyya aufweisen oder wenn man denkt, dass es das Tawiz selbst ist, welches schützt oder heilt und nicht Allah oder wenn es unzulässige Bittgebete beinhaltet oder solche, deren Bedeutung unbekannt ist, wie es von Allamah Abu Said al-Khadimi in seinem „AlBariqa al-Mahmudiyya Scharch al-Tariqa al-Muhammadiyya“ erläutert wurde. [4/171-172]
In der Fatawayyi Hindiyya, einer der primären Referenzen der Hanafi Schule, steht: „Es liegt nichts Falsches darin, Tawiz aufzuhängen, jedoch sollte man es ablegen, wenn man auf die Toilette geht oder bevor man den Geschlechtsverkehr ausübt.“ [5/356]
In Mawsu’a Fiqhiyya [Awqaf; Kuwait] wird gesagt, dass die linguistische Bedeutung von Tawiz von „Zuflucht suchen“ oder „Schutz suchen“ abgeleitet ist.
Die Art, welche verboten ist, ist die, welche vor dem Islam benutzt wurde. Die Anwendung dieser ist eine große Sünde und kann sogar zu Kufur [Unglauben] führen. Die Art, welche nach der Mehrzahl [Dschumhur] der Gelehrten erlaubt ist, meint diejenigen Amulette, welche aus den Worten Allahs [Quran] gemacht wurden oder aus seinen Namen, mit der Bedingung, dass die Person nicht denkt, dass es irgendeinen Effekt durch sich selbst hat; Eher beschützt oder heilt es durch den Willen und die Macht Allahs.
Quelle: http://www.ahlu-sunnah.de/attachments/321_Amulette_Tawiz.pdf